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Entsorgung

Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern zeigt
an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU unterliegt . Diese Richtlinie
besagt, dass Sie dieses Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem norma-
len Haushaltsmüll entsorgen dürfen, sondern in speziell eingerichteten Sammel-
stellen, Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen .
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei . Schonen Sie die Umwelt
und entsorgen Sie fachgerecht .
Für den deutschen Markt gilt:
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, das entsprechende Altgerät
an Ihren Händler zurückzugeben . Händler von Elektro- und Elektronikgeräten mit
einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm sowie Lebensmittelhändler mit einer
Verkaufs fläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig Elektro- und Elektronik-
geräte verkaufen, sind außerdem verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurück-
zunehmen, auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird, wenn die Altgeräte in
keiner Abmessung größer sind als 25 cm . Kaufland bietet Ihnen Rücknahme-
möglichkeiten direkt in den Filialen und Märkten an . Informieren Sie sich auch
bei Ihrem Händler über die Rücknahme möglichkeiten vor Ort .
Sofern dies ohne Zerstörung des Altgerätes möglich ist, entnehmen Sie die alten
Batterien oder Akkus sowie Lampen bevor Sie das Altgerät zur Entsorgung zurück-
geben und führen Sie sie einer separaten Sammlung zu . Bei fest eingebauten Ak-
kus ist bei der Entsorgung darauf hinzuweisen, dass das Gerät einen Akku enthält .
Der integrierte Akku dieses Gerätes kann zur Entsorgung nicht entfernt werden .
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung .
16 
SOMGB A1
D

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