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Reach-Verordnung; Transporthinweise Für Lithiumbatterien - SOLARWATT MR Pack 2.2 Anleitung Zur Montage Und Handhabung

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8 eRSTe-HiLfe-MASSnAHMen
Einatmen
Personen aus dem expositionsbereich bringen und für frische Luft sorgen. Personen ruhig und warm unterbringen. Bei schweren Fällen
für ärztliche Hilfe sorgen.
Verschlucken
Mund und Umgebung mindestens 15 Minuten gründlich mit Wasser ausspülen. Sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hautkontakt
Die Haut für mindestens 15 Minuten gründlich mit Leitungswasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor Wiederge-
brauch gründlich reinigen bzw. entsorgen. Bei schweren Fällen für ärztliche Hilfe sorgen.
Augenkontakt
Gründlich mit Wasser mindestens 15 Minuten lang spülen. Dabei das Augenlied aufhalten. einen Arzt aufsuchen.
Verbrennungen
Sollten Verbrennungen verursacht werden, sind diese entsprechend zu behandeln. es wird dazu geraten, einen Arzt zu kontaktieren.
Weitere Behandlung
Bei allen Fällen von Augenkontamination, anhaltender Hautreizung und bei Personen, die diese Substanzen verschluckt oder die Dämp-
fe eingeatmet haben, muss ein Arzt herangezogen werden.

9 ReACH-VeRORdnung

Die ReACH-Verordnung (1907/2006/eC) hat die eU-Richtlinie zu Sicherheitsdatenblättern (91/155/eU) abgelöst. Sowohl die nun gül-
tige ReACH-Verordnung als auch die nun nicht mehr gültige Richtlinie fordern die erstellung und Aktualisierung von Sicherheitsdaten-
blättern für Stoffe und Zubereitungen. Für erzeugnisse/Produkte - wie Lithiumbatterien - sind nach europäischem Chemikalienrecht
keine eU-Sicherheitsdatenblätter erforderlich. (Quelle: ZVei, ZVei Merkblatt Nr.2, Ausgabe Dezember 2011, S.1.)
10 TRAnSPORTHinWeiSe füR LiTHiuMbATTeRien
Der transport von Lithiumbatterien unterliegt dem europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße (ADR). Die Vorschriften basieren auf den UN Modellvorschriften für den Gefahrguttransport.
Produktbezogen erfolgt der transport des SOLARWAtt MR Pack 2.2 nach UN-Richtlinie Nummer 3480, wobei insbesondere die Verpack-
ungsvorschrift P903 zu beachten ist. Sofern hierbei die Gesamtmasse des eigentlichen Gefahrguts der zu befördernden Packstücke
333kg nicht überschreitet (entspricht 13 einzelelementen SOLARWAtt MR Pack 2.2), darf der transport auch durch Personen ohne
Gefahrgutführerschein durchgeführt werden.
Batteriezustand
Neue/gebrauchte
unbeschätigte Batterie
Abfallbatterien
Beschädigte Batterien
Anforderungen an die Batterie
2.2.9.1.7
SV 377
2.2.9.1.7
Kein festgestellter
Defekt
SV 376
Gefahr während
Beförderung
2.2.9.1.7
SV 376
Keine Gefahr während
Beförderung
StAND: 08/2015 | Handhabungs- und transporthinweise | Rev. 000 | Änderungen vorbehalten | © 2015 SOLARWAtt GmbH | Seite 5
Verpackungs-
Kennzeichnung
anweisung
Versandstück
P 903
UN + Nr.
P 909
UN + Nr.
Festlegung durch
zuständige Behör-
de (BAM)
UN + Nr.
P 908

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