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Tipps Und Empfehlungen; Bestimmungsgemäße Verwendung; Verantwortung Des Betreibers - Holzkraft KSO 1500 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
VORSICHT!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu geringfügigen oder leichten Verletzungen führen
kann, wenn sie nicht gemieden wird.
HINWEIS!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu Sach- und Umweltschäden führen kann, wenn sie
nicht gemieden wird.

Tipps und Empfehlungen

Tipps und Empfehlungen
Dieses Symbol hebt nützliche Tipps und Empfehlun-
gen sowie Informationen für einen effizienten und
störungsfreien Betrieb hervor.
Um die Risiken von Personen- und Sachschäden zu re-
duzieren und gefährliche Situationen zu vermeiden,
müssen Sie die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise beachten.
2.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Kantenschleifmaschine dient ausschließlich zum
Schleifen von Holz und holzähnlichen Materialien (Holz-
faserplatte, Spanplatten, Sperrholzplatten, laminierte
und nicht laminierte Platten u.a.). Es muss eine geeig-
nete Absauganlage angeschlossen werden. Zur bestim-
mungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhal-
tung aller Angaben in dieser Anleitung. Jede über die
bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende oder
andersartige Benutzung gilt als Fehlgebrauch.
WARNUNG!
Gefahr bei Fehlgebrauch!
Fehlgebrauch der Maschine kann zu gefährlichen
Situationen führen.
- Das Gerät nur in dem Leistungsbereich betreiben,
der in den Technischen Daten aufgeführt ist.
- Niemals die Sicherheitseinrichtungen umgehen
oder außer Kraft setzen.
- Niemals andere Materialien bearbeiten, als in der
bestimmungsgemäßen Verwendung angegeben.
- Das Gerät nur in technisch einwandfreiem Zustand
betreiben.
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Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen an der
Schleifmaschine können die CE-Konformität der Schleif-
maschine ungültig werden lassen und sind verboten. Die
Firma Stürmer Maschinen GmbH übernimmt keine Haf-
tung bei konstruktiven und technischen Änderungen an
der Kantenschleifmaschine.
Der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch der Kanten-
schleifmaschine sowie die Missachtung der Sicherheits-
vorschriften oder der Betriebsanleitung schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schä-
den an Personen oder Gegenständen aus und bewirken
ein Erlöschen des Garantieanspruches!

2.3 Verantwortung des Betreibers

Der Betreiber ist die Person, welche die Maschine zu ge-
werblichen oder wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt
oder einem Dritten zur Nutzung bzw. Anwendung über-
lässt und während des Betriebs die rechtliche Produkt-
verantwortung für den Schutz des Benutzers, des Perso-
nals oder Dritter trägt.
Pflichten des Betreibers:
Wird die Maschine im gewerblichen Bereich eingesetzt,
unterliegt der Betreiber der Maschine den gesetzlichen
Pflichten zur Arbeitssicherheit. Deshalb müssen die Si-
cherheitshinweise in dieser Betriebsanleitung wie auch
die für den Einsatzbereich der Maschine gültigen Sicher-
heits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften
eingehalten werden. Dabei gilt insbesondere folgendes:
- Der Betreiber muss sich über die geltenden Ar-
beitsschutzbestimmungen informieren und in einer
Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren er-
mitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedin-
gungen am Einsatzort der Maschine ergeben.
Diese muss er in Form von Betriebsanweisungen
für den Betrieb der Maschine umsetzen.
- Der Betreiber muss während der gesamten Ein-
satzzeit der Maschine prüfen, ob die von ihm er-
stellten Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand
der Regelwerke entsprechen, und diese, falls er-
forderlich, anpassen.
- Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Instal-
lation, Bedienung, Störungsbeseitigung, Wartung
und Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Perso-
nen, die mit der Maschine umgehen, diese Anlei-
tung gelesen und verstanden haben. Darüber hin-
aus muss er das Personal in regelmäßigen
Abständen schulen und über die Gefahren infor-
mieren.
- Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche
Schutzausrüstung bereitstellen und das Tragen
der erforderlichen Schutzausrüstung verbindlich
anweisen.
KSO 1500 | Version 2.10

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