3. SICHERHEITSHINWEISE
3.1. Konvention für Sicherheitshinweise
Die Anlage wurde unter Berücksichtigung einer Gefährdungsanalyse und nach sorgfältiger
Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifikatio-
nen konstruiert und gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der Technik und gewährleistet ein
Höchstmaß an Sicherheit.
Arbeitsschutzgesetz
Unfallverhütungs-
vorschriften
der
Berufs-
genossenschaften
Betriebsanleitung
SL Rack GmbH | Münchener Straße 1 | 83527 Haag i. OB | Tel: +49 8072 3767-0 | sales@sl-rack.de | www.sl-rack.de
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann
erreicht werden, wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen
werden. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers der Anlage,
diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass
▪
die Anlage nur bestimmungsgemäß verwendet wird
▪
die Anlage nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand
betrieben wird und besonders die Sicherheitseinrichtungen
regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden
▪
erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für das Bedienungs-,
Wartungs- und Reparaturpersonal zur Verfügung stehen und
benutzt werden
▪
die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und
vollständig am Einsatzort der Anlage zur Verfügung steht
▪
nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal die Anlage
bedient, wartet und repariert
▪
dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von
Arbeitssicherheit und Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die
Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise kennt
▪
alle an der Anlage angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise
nicht entfernt werden und leserlich bleiben.
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