IV
Reinigung
Sachschaden
Staubentwicklung durch Undichtheiten der Anlage
Sachschaden
Verschmutzung, Betriebsstörungen durch Ascheaustritt beim Überfüllen des
Aschebehälters
1
Wartungsvertrag
32
HARGASSNER Heiztechnik der Zukunft
• Dichtflächen ausschließlich mit trockenen, weichen Tüchern und Industriealkohol
reinigen.
• Reinigungsmittel muss vor der Inbetriebnahme verdunstet sein.
• Aschebehälter regelmäßig entleeren und reinigen.
• Aschebehälter richtig positionieren und verschließen.
Bei normalem Betrieb können Risse im Schamott entstehen. Hierbei handelt
es sich um Spannungsrisse, die eine Dehnfuge bilden.
Diese Rissbildung ist wichtig und führt zu keiner Funktionsbeeinträchtigung.
Es ist daher auch kein Garantieanspruch gegeben
Die angegebenen Wartungs- und Reinigungsintervalle sind für den sicheren
und sauberen Betrieb der Anlage notwendig.
Landesrechtliche Bestimmungen und daraus resultierende Überprüfungs-
und Kehrfristen des zuständigen Rauchfangkehrers beachten
Bei Abschluss eines Wartungsvertrags mit der Hargassner Ges mbH erfolgt die
jährliche Reinigung im Zuge der jährlichen Wartung von Hargassner autori-
siertem Personal.
Je nach Länderverordnung ist in regelmäßigen Abständen eine Wartung durch
den Hersteller durchzuführen. Die Wartung hat durch den Hersteller oder
geschulte autorisierte Personen zu erfolgen.
Für einen optimalen Betrieb der Anlage ist es notwendig, eine umfangreiche
Reinigung durchzuführen
Mindestens einmal im Jahr
Bei der Störmeldung nach eingestellten Betriebsstunden
Die Reinigungsintervalle verändern bzw. verkürzen sich je nach Brennstoffzu-
sammenstellung und bei minderwertigem Heizmaterial
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
A C H T U N G
A C H T U N G