INHALT
1 Messrohr, abgewinkelt
mit Gummi-Dichtkonus
2 Messrohr, gerade
mit Gummi-Dichtkonus
3 Messschlauch mit
Zündkerzengewinde
M14x1,25 / M18x1,5
4 Zündkerzengewinde-Adapter
M14x1,25
5 Zündkerzengewinde-Adapter
M12x1,25
6 Zündkerzengewinde-Adapter
M10x1,0
7 Messuhr mit Schnellkupplung
8 Batterie, 9V Block
Allgemein
Der Kompressionstester ist ein wichtiges Werkzeug für die Diagnose an Motoren, mit dem sich
sowohl altersbedingter Verschleiß wie auch Undichtigkeiten der Kolbenringen und Ventilen feststellen
lassen. Durch die Adaptierung hat der Kompressionstester einen weiten Einsatzbereich wie. z.B.
Diagnose an PKW, Motorrad und Maschinen mit 2- oder 4-Takt-Motoren.
Spezifikationen
Druckmessbereiche: 0,1 - 20,6 Bar (2,0 – 299,5 PSI)
Maßeinheiten: PSI - Bar - KPa
Temperaturbereich: 0°C - 50°C
Auflösung: 0,05 Bar, 0,5 PSI, 5 KPa
Abweichung: ±1% bei 0 - 13,8 Bar (bei 25°C) / ±1.5% über 13,8 Bar (bei 25°C)
Spannungsversorgung: 9V Batterie
Funktionsbeschreibung
Auto-Off-Zeit beträgt ca. 5 Minuten, bei Nichtbedienung und wenn kein Druck anliegt.
•
Gemessener Kompressionsdruck wird abgespeichert.
•
Drei Maßeinheiten, umschaltbar, PSI, BAR und KPA
•
Druckbereich (300 PSI), Messbereich 2,0 bis 299,5 PSI, 0,5 PSI Auflösung,
•
Druckbereich (20,6 Bar), Messbereich 0,1 bis 20,6 Bar, 0,05 Bar Auflösung.
Hintergrundbeleuchtung EIN / AUS, schaltbar, Hintergrundbeleuchtung ist aus, wenn das System
•
eingeschaltet wird.
Speicher für bis zu 12 Zylinder-Messungen.
•
Automatische Null-Kalibrierung, erfolgt automatisch beim Einschalten.
•
9V Batteriebetrieb
•
Sicherheitshinweise
Vorsicht bei Prüfungen an heißen Motoren, am heißen Auspuffkrümmer oder anderen heißen
•
Motorteilen besteht Verbrennungsgefahr!
Vorsicht bei laufenden Motoren, lose oder weite Kleidung kann von drehenden Teilen erfasst
•
werden und zu Verletzungen führen.
BGS technic KG
Bandwirkerstr. 3
42929 Wermelskirchen
Digitaler Kompressionstester
Tel.: 02196 720480
Fax.: 02196 7204820
mail@bgs-technic.de
1
2
3
4
5
6
www.bgstechnic.com
© BGS technic KG, Vervielfältigung und Weiterverwendung verboten
Art. 8980
8
7