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Prüfen Der Fasshebeklammer; Entsorgung, Wiederverwertung Von Altgeräten; Außer Betrieb Nehmen; Ersatzteile - unicraft FHK 1 Betriebsanleitung

Fasshebeklammer
Inhaltsverzeichnis

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Wartungs-
Wartungsarbeit
intervall
Den Lasthaken und Traghaken auf
Abnutzung bzw. Substanzverlust
durch Abschleifen prüfen.
nach jedem
Kettenzug gründlich reinigen und gut
Gebrauch
schmieren. Die Lastkette und den
Lasthaken und Traghaken gut ölen.
nach Bedarf
Ersatz der Kettenglieder und des
Last- und Traghakens
jährlich
Sicherheitsprüfung: Wird die Fass-
hebeklammer in Betrieben einge-
setzt, muss dieser nach Betriebssi-
cherheitsverordnung jährlich geprüft
und die Prüfung entspr. nach § 10 do-
kumentiert werden.
Prüfung der Lastkette auf Verschleiß
Die laufende Überwachung der Lastkette ist nach DIN
685 Teil 5 bzw. UVV BGV D8 § 27 (VBG 8 § 27) eine
zwingende Vorschrift. Die Lastkette ist vor Inbetrieb-
nahme und bei normalen Betriebsbedingungen nach ca.
200 Betriebsstunden bzw. 10 000 Lastspielen, bei
schweren Einsatzbedingungen in kürzeren Abständen
zu prüfen.
Zu prüfen sind die Glieder besonders an den Berüh-
rungsstellen auf Verschleiß, Rissbildung, Verformung
und andere Beschädigungen.
Die Kette ist zu erneuern bei:
- Verringerung der Nenndicke an den Berührungs-
stellen um 10 %
- Dehnung eines Gliedes um 3 % oder der Kette
über 3 Glieder um 2,5 %
- steifgezogenen Kettengliedern
Beim Auswechseln der Kette ist die Kettenführung zu
prüfen und bei Bedarf zu erneuern.
ACHTUNG!
Als Ersatzkette nur Originalersatzkette des Herstel-
lers des Hebezeuges verwenden.
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Prüfen der Fasshebeklammer
Die Fasshebeklammer ist gemäß den Bestimmungen
der Betriebssicherheitsverordnung sowie der BGR 500,
Kapitel 2.8, vor der ersten Inbetriebnahme und nach Be-
darf in Abständen von längstens 1 Jahr durch eine befä-
higte Person auf den betriebssicheren Zustand prüfen zu
lassen. Eine Person kann als befähigt angesehen wer-
den, wenn sie mindestens die Qualifikation aufweist, die
bisher an den Sachkundigen gestellt wurden.
FHK 1 | Version 1.02
Der Prüfumfang und die Prüffristen richten sich u.a. nach
den Ergebnissen der durchzuführenden Gefährdungs-
beurteilung.
Bei Einhaltung einer Prüffrist von längstens einem Jahr
kann der Betreiber davon ausgehen,dass diese Frist aus-
reichend bemessen ist. Über die Prüfung von Fasshebe-
klammern ist durch ein Prüfbuch Nachweis zu führen.
10 Entsorgung, Wiederverwer-
tung von Altgeräten
Im Interesse der Umwelt ist dafür Sorge zu tragen, dass
alle Bestandteile der Fasshebeklammer nur über die vor-
gesehenen und zugelassenen Wege entsorgt werden.
10.1 Außer Betrieb nehmen
Ausgediente Geräte sind sofort fachgerecht außer Betrieb
zu nehmen, um einen späteren Missbrauch und die Ge-
fährdung der Umwelt oder von Personen zu vermeiden.
- Alle umweltgefährdenden Betriebsstoffe aus dem
Alt-Gerät entsorgen.
- Die Fasshebeklammer gegebenenfalls in handhab-
bare und verwertbare Baugruppen und Bestand-
teile demontieren.
- Die Gerätekomponenten und Betriebsstoffe den
dafür vorgesehenen Entsorgungswegen zuführen.

11 Ersatzteile

GEFAHR!
Verletzungsgefahr durch Verwendung
falscher Ersatzteile!
Durch Verwendung falscher oder fehlerhafter Ersatz-
teile können Gefahren für den Bediener entstehen
sowie Beschädigungen und Fehlfunktionen verur-
sacht werden.
- Es sind ausschließlich Originalersatzteile des Her-
stellers oder vom Hersteller zugelassene Ersatzteile
zu verwenden.
- Bei Unklarheiten ist stets der Hersteller zu kontak-
tieren.
Tipps und Empfehlungen
Bei Verwendung nicht zugelassener Ersatzteile
erlischt die Herstellergarantie.

11.1Ersatzteilbestellung

Die Ersatzteile können über den Fachhändler bezogen
werden.
Prüfen der Fasshebeklammer
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6172010

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