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Mängelgewährleistung / Allgemeine Transporthinweise - berghaus MPB 4400 Bedienungsanleitung

Baustellensignalanlage
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15.
Mängelgewährleistung / Allgemeine
Transporthinweise
Für die durch unser Haus hergestellten Signalanlagen übernehmen wir eine
Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.
Während dieser Zeit haften wir für alle Material- und Bearbeitungsfehler, die auf
fehlerhafte Fabrikation zurückzuführen sind.
Anlagen und Teile davon, die ersetzt werden sollen, sind für uns porto- oder frachtfrei
an unser Werk einzusenden. Ersetzt werden nur Teile, die Fehler im Werkstoff oder in
der Bearbeitung aufweisen. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht,
es sei denn, der Schaden kann von uns im Werk nicht behoben werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzforderungen als Folge von
Mängeln, können nicht erfüllt werden.
Für die Gewährleistungs-Reparaturen ist die erforderliche Zeit und Gelegenheit nach
vorheriger Verständigung zu geben. Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne vorherige
Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder
Dritte vorgenommen werden. Normaler Verschleiß oder Beschädigungen, die auf
fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, werden von der
Gewährleistung ausgeschlossen.
Sollen auf Wunsch des Kunden Gewährleistungsreparaturen ausnahmsweise vor Ort,
z. B. auf der Baustelle, an welcher die beanstandete Anlage eingesetzt ist, durchgeführt
werden, so fallen Fahrtkosten, An- und Abreisezeit des Servicetechnikers nicht unter
die Gewährleistung und werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt.
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Bergisch
Gladbach.
Allgemeine Transporthinweise für mobile Ampelanlagen
Bitte beachten!
Unsere Baustellen-Signalanlagen müssen grundsätzlich stehend und mit den
Sonnenblenden gegen die Fahrtrichtung auf offenen Fahrzeugen transportiert werden.
Alle Signalgeberkammern und die Steuerungsgehäuse müssen zur Verhinderung von
Wasserschäden stets ordnungsgemäß geschlossen und die Steuerungskammer zudem
noch abgeschlossen werden!
Nichtbeachten dieses Hinweises führt zwangsläufig zum Gewährleistungsverlust!
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