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Allgemeinzuteilung Funkfrequenzen Für Baustellenampeln - berghaus MPB 4400 Bedienungsanleitung

Baustellensignalanlage
Inhaltsverzeichnis

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13.
Allgemeinzuteilung Funkfrequenzen
Verfügung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen (BNetzA)
Vfg Nr. 39/2021
Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Steuerung von Baustellenampeln
Auf Grund § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden hiermit Frequenzen
zur Nutzung zur Steuerung von Baustellenampeln im Bereich von Baustellen mit
wechselnden Einsatzorten zugeteilt.
1. Frequenznutzungsbestimmungen
1.1 Mittenfrequenzen in MHz: 151,09 / 161,11 / 161,27 / 170,63 / 170,75 / 170,77
1.2 Maximale Strahlungsleistung (ERP) in Watt: 0,1
1.3 Kanalbandbreite: 20 kHz
1.4. Bedarfsträger sind Behörden, Unternehmen, Gewerbetreibende oder sonstige
Einheiten, die Baustellen einrichten.
1.5 Diese Frequenzen werden in einigen Nachbarländern für andere Anwendungen
genutzt. Die Ampelsteuerungen genießen keinen Schutz vor Störungen durch ent-
sprechende Aussendungen. Je näher die Baustelle zu den Grenzen liegt, desto eher ist
mit Störungen zu rechnen. Bei Störungsmeldungen aus dem Ausland ist die Frequenz-
nutzung nach Aufforderung der Bundesnetzagentur unverzüglich zu beenden.
In folgenden Abständen zur Grenze (km) ist mit Einschränkungen zu rechnen:
151,09 MHz
Österreich
Belgien
Tschechien
Frankreich
Niederlande
Luxemburg
Polen
Schweiz
für Baustellenampeln
161,11 MHz
20
40
40
-
20
40
-
-
40
40
40
-
20
-
40
40
161,27 MHz
170,63 MHz
40
40
-
40
40
-
-
40
-
40
-
20
-
40
40
40
83
170,75 MHz
170,77 MHz
40
40
40
40
-
-
40
40
40
40
-
-
40
40
40
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