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Verantwortung Des Betreibers - unicraft RFW Serie Betriebsanleitung

Rollfahrwerk
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
WARNUNG!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin,
die zum Tod oder zu schweren Verletzungen führt,
wenn sie nicht gemieden wird.
VORSICHT!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin,
die zu geringfügigen oder leichten Verletzungen füh-
ren kann, wenn sie nicht gemieden wird.
ACHTUNG!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin,
die zu Sach- und Umweltschäden führen kann,
wenn sie nicht gemieden wird.
HINWEIS!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu Sach- und Umweltschäden führen kann, wenn sie
nicht gemieden wird.
Tipps und Empfehlungen
Tipps und Empfehlungen
Dieses Symbol hebt nützliche Tipps und Empfehlun-
gen sowie Informationen für einen effizienten und
störungsfreien Betrieb hervor.
Um die Risiken von Personen- und Sachschäden zu re-
duzieren und gefährliche Situationen zu vermeiden,
müssen Sie die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise beachten.

2.2 Verantwortung des Betreibers

Betreiber
Betreiber ist die Person, welche das Rollfahrwerk zu ge-
werblichen oder wirtschaftlichen Zwecken selbst be-
treibt oder einem Dritten zur Nutzung bzw. Anwendung
überlässt und während des Betriebs die rechtliche Pro-
duktverantwortung für den Schutz des Benutzers, des
Personals oder Dritter trägt.
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Betreiberpflichten
Wird das Rollfahrwerk im gewerblichen Bereich einge-
setzt, unterliegt der Betreiber des Rollfahrwerks den ge-
setzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit. Deshalb müs-
sen die Sicherheitshinweise in dieser Betriebsanleitung
wie auch die für den Einsatzbereich des das Rollfahr-
werks gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Um-
weltschutzvorschriften eingehalten werden. Dabei gilt
insbesondere folgendes:
- Der Betreiber muss sich über die geltenden Ar-
beitsschutzbestimmungen informieren und in ei-
ner Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren
ermitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbe-
dingungen am Einsatzort des das Rollfahrwerks
ergeben. Diese muss er in Form von Betriebsan-
weisungen für den Betrieb des Rollfahrwerks um-
setzen.
- Der Betreiber muss während der gesamten Ein-
satzzeit des Rollfahrwerks prüfen, ob die von ihm
erstellten Betriebsanweisungen dem aktuellen
Stand der Regelwerke entsprechen, und diese,
falls erforderlich, anpassen.
- Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Instal-
lation, Bedienung, Störungsbeseitigung, Wartung
und Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Perso-
nen, die mit dem Rollfahrwerk umgehen, diese
Anleitung gelesen und verstanden haben. Dar-
über hinaus muss er das Personal in regelmäßigen
Abständen schulen und über die Gefahren infor-
mieren.
- Der Betreiber muss dem Personal die erforderli-
che Schutzausrüstung bereitstellen und das Tra-
gen der erforderlichen Schutzausrüstung verbind-
lich anweisen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass
das Rollfahrwerk stets in technisch einwandfreiem Zu-
stand ist. Daher gilt folgendes:
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in die-
ser Anleitung beschriebenen Wartungsintervalle
eingehalten werden.
- Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen
regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Vollstän-
digkeit überprüfen lassen.
RFW-Serie | Version 1.01

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Diese Anleitung auch für:

Rfw 0,5Rfw 1Rfw 2Rfw 3Rfw 5

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