umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe
an einer Erfassungsstelle von diesem zu
trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
abgegeben und dort zum Zwecke der
Vorbereitung zur Wiederverwendung von
anderen Altgeräten separiert werden.
a) Batterien können nach Gebrauch
unentgeltlich in der Verkaufsstelle zurückgege-
ben werden.
b) Der Nutzer ist zur Rückgabe gebrauchter
Batterien gesetzlich verpflichtet.
(3) Möglichkeiten der Rückgabe von
Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten
Haushalten können diese bei den Sammelstel-
len der öffentlich-rechtlichen Entsorgung-
sträger oder bei den von Herstellern oder
Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und
Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://www.ear-system.de/ear-verzeich-
nis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
(4) Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible
personenbezogene Daten. Dies gilt
12