Garantiebestimmungen
Die Betreuung Ihres Fahrzeuges kann von jeder Vertragswerkstätte übernommen
werden. Die Durchführung der vorgeschriebenen Pflichtüberprüfung, Routinewartungen
und der Inspektion ist Voraussetzung für Anerkennung von Garantieforderungen.
Durchgeführte Wartungsarbeiten sind unbedingt auf den Blättern für Bestätigung
von Wartungsarbeiten im jeweiligen Feld im Kundendienstheft zu bestätigen.
Wartungsintervalle:
Zur Absicherung der Einsatzbereitschaft sind nachstehende Wartungsarbeiten durchzuführen:
50 Betriebsstunden
250 Betriebsstunden
500 Betriebsstunden
750 Betriebsstunden
1000 Betriebsstunden
1250 Betriebsstunden
1500 Betriebsstunden
Für detaillierte Wartungsarbeiten siehe Kundendienstheft.
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Betriebsanleitung Unitrac Serie 2
1. Pflichtüberprüfung
2. Pflichtüberprüfung
Kleine Inspektion
Routinewartung
mindestens alle 3 Jahre: Große Inspektion
Routinewartung
Kleine Inspektion usw.
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TRAKTORENWERK LINDNER GMBH