und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind (kleine
Elektrogeräte), im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall
nicht
an
Elektronikgerätes geknüpft, kann aber auf drei
Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn
das neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin
geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den
Vertrieb
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber
Lager-
und
Elektronikgeräte
versandflächen für Lebensmittel vorhalten, die den
oben genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die
unentgeltliche
Elektronikgeräten ist dann aber auf Wärmeüberträger
(z. B. Kühlschrank), Bildschirme, Monitore und
Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von
mehr als 100 cm² enthalten, und Geräte beschränkt,
bei
denen
Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Für alle
übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der
Hinweise
Nähe
den
Kauf
unter
Versandflächen
bzw.
Abholung
mindestens
hierzu
eines
Elektro-
Verwendung
für
Elektro-
Gesamtlager-
von
Elektro-
eine
der
unentgeltlich
oder
von
und
und
und
äußeren
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