Erhöhtes Risiko für Unwohlsein / neurologische Störungen: Durch die
erhöhte Geschwindigkeit können die Vibrationen zunehmen, was zu
Unwohlsein führen kann. Weiterhin ist aufgrund der erhöhten
Geschwindigkeit eine stärkere Konzentration des Anwenders erforderlich.
Dies kann zu erhöhtem Stress während der Nutzung führen. Es dürfen
deshalb nur Personen Anwender sein, die keine körperlichen, geistigen
oder an neurologische Störungen leiden.
Möglicher Kontrollverlust: Durch die erhöhte Geschwindigkeit kann die
Kontrolle über das Pedelec leichter verloren werden. Der Anwender muss
deshalb volljährig und mit passender Schutzkleidung (Helm, Protektoren,
usw.) ausgestattet sein, um im Fall eines Sturzes ausreichend vor
Verletzungen geschützt zu sein.
Umgebaute Fahrräder dürfen nur auf abgezäuntem Privatgelände benutzt
werden. Weiterhin ist vor der Nutzung darauf zu achten, dass auf der
Strecke ausreichend Platz zu Hindernissen vorhanden ist. (z.B. Steine
Bäume, Wasserflächen, etc.)
Während der Nutzung sind keine weiteren Personen auf dem
abgezäunten Gelände erlaubt und es müssen Vorkehrungen getroffen
werden, dass keine weitere Person das Gelände während der Nutzung
betreten kann.
Das umgebaute Pedelec muss mit einem Warnhinweis ausgestattet
werden, der gut sichtbar vor Benutzung des Pedelecs zu sehen ist. Der
Warnhinweis muss die Nutzung von nicht geschulten Personen und
außerhalb des abgezäunten Privatgeländes untersagen.
Der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr ist durch die StVO
ausdrücklich untersagt!
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