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Sicherheitshinweise; Grundsätzliches; Grundsatz; Verhalten Im Notfall - X-FLOC Minifant M99 Betriebsanleitung

Dämmstoff-verarbeitungsmaschine
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Dämmstoff-Verarbeitungsmaschine M99
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Sicherheitshinweise

2.1 Grundsätzliches

2.1.1 Grundsatz

Die Einblasmaschine M99 ist nach dem neuesten Stand der Technik und den anerkannten sicherheits-
technischen Regeln konstruiert und hergestellt.
Die Einblasmaschine ist nur in technisch einwandfreiem Zustand und unter dem allgemeinen Sicherheits-
und Gefahrenbewusstsein zu benutzen. Störungen und Mängel, die die Sicherheit des Benutzers und Dritter
beeinträchtigen können, sind umgehend zu beheben.
Um Gefahrenpotentiale gering zu halten müssen immer vorbeugende Maßnahmen zur Sicherheit am
Arbeitsplatz eingehalten werden. Erste-Hilfe-Einrichtungen und der Feuerbrandschutz sind regelmäßig zu
kontrollieren.

2.1.2 Verhalten im Notfall

Im Gefahrenfall Hauptschalter Q1 [19] auf Position „0" stellen und Netz-Adapter ziehen.
2.2 Bestimmungsgemäße und bestimmungswidrige Verwendung
2.2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Dämmstoff-Verarbeitungsmaschine M99 ist zur Verarbeitung von bauaufsichtlich zugelassenen Einblas-
dämmstoffen, wie z.B. Zellulose, Holzfaser, Steinwolle etc. durch Schlauchleitungen verschiedener Nennwei-
ten bestimmt.

2.2.2 Bestimmungswidrige Verwendung

Darüber hinausgehende Verwendungen gelten als bestimmungswidrig. Für hieraus resultierende Schäden
an Personen oder Sachgegenständen haftet die X-Floc Dämmtechnik-Maschinen GmbH nicht.
Die Einblasmaschine ist nicht explosionsgeschützt und darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen einge-
setzt oder mit explosionsgefährdeten Materialien in Betrieb genommen werden.
Eine Verwendung nicht zugelassener Ersatzteile und unsachgemäße Umbauten, Veränderungen, Reparatu-
ren und Wartungen an der Einblasmaschine sind nicht erlaubt.
Die Einblasmaschine darf nicht mit defekten oder modifizierten Schutzvorrichtungen in Betrieb genommen
werden. Die Einblasmaschine darf nicht mangelhaft gereinigt, repariert, gewartet oder mutwillig beschädigt
werden.

2.3 Allgemeine Sicherheitshinweise

2.3.1 Fachpersonal

Die Einblasmaschine darf nur von ausgebildetem und dazu beauftragtem Fachpersonal bedient, gewartet
und instandgesetzt werden. Arbeiten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Ar-
beitsleistung und Reaktionsgeschwindigkeit beeinträchtigen, sind verboten. In betriebsbereitem Zustand
darf die Einblasmaschine nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befindliches
Personal darf nur unter ständiger Aufsicht des Betreibers an der Einblasmaschine tätig sein.

2.3.2 Betreiber

Betreiber ist diejenige Person, die die Einblasmaschine zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken selbst
betreibt oder einem Dritten zur Nutzung überlässt und während des Betriebs die rechtliche Produktverant-
wortung für den Schutz des Benutzers, des Personals und Dritter trägt.

2.3.3 Elektrofachkraft

Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Einblasmaschine dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder von
unterwiesenem Personal unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft vorgenommen werden.
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X-Floc Dämmtechnik-Maschinen GmbH
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Telefon +49-7159-80470-30 · Fax -40 | info@x-floc.com · www.x-floc.com

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