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Antriebsverzahnung; Sicherheitsprüfung; Funktionsprüfung; Kontrollen Vor Dem Ersten Start - HADEF EDHH Montage-Betriebs-Und Wartungs-Anweisung

Einträger - decken - handlaufkran
Inhaltsverzeichnis

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Definition „anerkannte befähigte Person" (ehemals anerkannter Sachverständiger)
Eine „anerkannte befähigte Person" ist, welche durch ihre fachliche Ausbildung und Erfahrung Kenntnisse
auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels besitzt und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und allgemeinen anerkannten Regeln
der Technik vertraut ist. Diese befähigte Person muss regelmäßig Arbeitsmittel entsprechender Bauart und
Bestimmungen prüfen und gutachterlich beurteilen. Diese Befähigung wird durch zugelassene
Überwachungsstellen (ZÜS) entsprechend erteilt.
Pos: 12.2.2.1 /1_HADEF/9--INBETRIEBNAHME/Allgemein/Getriebe/05.Krane - Verzahnung Antrieb @ 2\mod_1289228080444_6.docx @ 16657 @ @ 1
8.2

Antriebsverzahnung

Vor Inbetriebnahme muss die Verzahnung des Antriebs geschmiert sein.
Pos: 13.1 /1_HADEF/10-SICHERHEITSPRÜFUNG/*Ü1*/#. Kapitel - Sicherheitsprüfung @ 0\mod_1172647514342_6.docx @ 400 @ @ 1
9
Sicherheitsprüfung
Pos: 13.2 /1_HADEF/10-SICHERHEITSPRÜFUNG/Allgemein/01.Sicherheitsprüfung Alle @ 0\mod_1178197796463_6.docx @ 5699 @ @ 1
Vor der ersten Inbetriebnahme, bzw. Wiederinbetriebnahme, ist zu prüfen, ob:
ggf.
vorhandene
Sicherungseinrichtungen, vorhanden und gesichert sind.
Pos: 14.1 /1_HADEF/11-FUNKTIONSPRÜFUNG/*Ü1*/#. Kapitel - Funktiosprüfung @ 0\mod_1176446880639_6.docx @ 4027 @ @ 1
10
Funktionsprüfung
Pos: 14.2.1 /1_HADEF/11-FUNKTIONSPRÜFUNG/Funktionsprüfung/Krane - Alle @ 2\mod_1287562125698_6.docx @ 16462 @ @ 1
10.1

Kontrollen vor dem ersten Start

Aufbau
Alle Schrauben- und sicherheitsrelevanten Verbindungen prüfen.
Die Verzahnung des Fahrantriebs muss gefettet sein.
10.2
Funktionsprüfung
Funktion - Kranfahrwerk
Einwandfreies Fahren des Kranes prüfen.
Laufbahnträger auf hindernisfreies Durchfahren prüfen.
Kran vorsichtig bis an die Endlage fahren und die Lage der Endanschläge prüfen.
Pos: 15.1 /1_HADEF/12-INSTANDSETZUNG/*Ü1*/#. Kapitel - Instandhaltung @ 0\mod_1172647603139_6.docx @ 404 @ @ 1
11

Instandhaltung

Pos: 15.2.1 /1_HADEF/12-INSTANDSETZUNG/Allgemein/01.Allgemein @ 0\mod_1173251926256_6.docx @ 467 @ @ 1
11.1

Allgemeines

Alle Überwachungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dienen dem sicheren Betrieb des Gerätes,
somit sind sie gewissenhaft durchzuführen.
Arbeiten nur von „befähigten Personen" durchführen lassen.
Arbeiten nur in entlastetem Zustand durchführen.
Prüfungsergebnisse und getroffene Maßnahmen schriftlich festhalten.
Pos: 15.2.2 /1_HADEF/12-INSTANDSETZUNG/Allgemein/02.Überwachung @ 0\mod_1173254503420_6.docx @ 470 @ @ 1
11.2
Überwachung
Die angegebenen Überwachungs- und Wartungsintervalle gelten für normale Bedingungen und Ein-Schicht-
Betrieb. Bei erschwerten Einsatzbedingungen, wie z.B. häufigem Betrieb unter Volllast oder besonderen
Umgebungsbedingungen wie z.B. Hitze, Staub etc., müssen die Intervalle entsprechend verkürzt werden.
Pos: 16.1 /1_HADEF/13-PRÜFUNG/*Ü1*/#. Kapitel - Prüfung @ 0\mod_1173264087196_6.docx @ 506 @ @ 1
12
Prüfung
Pos: 16.2 /1_HADEF/13-PRÜFUNG/Wiederkehrende Prüfung/01.Wiederkehrende Prüfung @ 0\mod_1175675257580_6.docx @ 3163 @ @ 1
12.1
Wiederkehrende Prüfungen
Unabhängig von den Vorschriften der einzelnen Länder sind die Hebezeuge mindestens einmal jährlich
durch eine befähigte Person oder eine anerkannte befähigte Person bei Kranen, auf ihre Funktionssicherheit
zu prüfen.
Pos: 16.3 /1_HADEF/13-PRÜFUNG/Krane/Krane/Inspektionsintervalle @ 2\mod_1287564895035_6.docx @ 16487 @ @ 1
12
Befestigungsschrauben
angezogen
und
Steckbolzen,
Klappstecker
und
5.52.709.00.00.02

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