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8. Batterieverordnung

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Bat-
terien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien
gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können
Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als
Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknah-
meverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment
führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend
frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse
unentgeltlich abgeben:
Renoxo GmbH, Sylvensteinstr. 60, 83661 Lenggries
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Sym-
bol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die
mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als
0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Be-
zeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht „Cd" für Cadmium, „Pb" steht für Blei,
und „Hg" für Quecksilber."
3. Starterbatterien
Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10
BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteu-
er zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Starterbatterie dem Verkäufer
keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Starterbatterie einen
Pfandgutschein. Bei Rückgabe der alten Starterbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsor-
gungsträger eingerichteten Rücknahmestelle, hat sich der Kunde mittels Stempel und Unterschrift die
Entsorgung bestätigen zu lassen. Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit, diese Bestätigung unter
Angabe seiner Kundennummer zur Erstattung des Pfands an den Verkäufer zurückzuschicken. Alter-
nativ kann der Kunde seine alte Starterbatterie zusammen mit dem Pfandschein zur Erstattung des
Pfandes auch direkt beim Verkäufer abgeben. (Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand
der alten Batterie an den Verkäufer nicht zulässig.)
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