Tabelle 26. Spezifikationen zu partikelförmigen Verunreinigungen
Partikelförmige Verunreinigungen
Luftfilterung
Leitfähiger Staub
Korrosiver Staub
Tabelle 27. Spezifikationen zu gasförmigen Verunreinigungen
Gasförmige Verunreinigungen
Kupferstreifen-Korrosionsrate
Silberstreifen-Korrosionsrate
ANMERKUNG:
Maximale korrosive Schadstoffkonzentrationen gemessen bei ≤ 50 % relativer Luftfeuchtigkeit.
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Technische Daten
Technische Daten
Die durch ISO Klasse 8 festgelegte Luftfilterung in Rechenzentren
gemäß ISO 14644-1 mit einer oberen Konfidenzgrenze von 95 %.
ANMERKUNG:
Diese Bedingung gilt ausschließlich für
Rechenzentrumsumgebungen. Luftfilterungsanforderungen
beziehen sich nicht auf IT-Geräte, die für die Verwendung
außerhalb eines Rechenzentrums, z. B. in einem Büro oder in
einer Werkhalle, konzipiert sind.
ANMERKUNG:
Die in das Rechenzentrum eintretende Luft
muss über einen MERV11- oder MERV13-Filter gefiltert
werden.
Die Luft muss frei von leitfähigem Staub, Zinkpartikeln oder
anderen leitfähigen Partikeln sein.
ANMERKUNG:
Diese Bedingung gilt für Rechenzentrums-
und nicht rechenzentrumsbezogenen Umgebungen.
● Die Luft darf keinen korrosiven Staub enthalten.
● Die restlichen in der Luft vorhandenen Staubpartikel müssen
einen hygroskopischen Wert von weniger als 60 % relative
Luftfeuchtigkeit aufweisen.
ANMERKUNG:
Diese Bedingung gilt für Rechenzentrums-
und nicht rechenzentrumsbezogenen Umgebungen.
Technische Daten
< 300 Å/Monat pro Klasse G1 gemäß ANSI/ISA71.04-1985.
< 200 Å/Monat gemäß AHSRAE TC9.9.