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Eewärmeg - Wolf COMFORTLINE CGB-75 Planungsunterlage

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EEWärmeG
4. EEWärmeG
Zudem greift das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes) das seit 2011 in einer
novellierten Fassung gilt. Wer heute einen Bauantrag einreicht muss ein energieeffizientes
Gebäude errichten wie es die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert. Parallel dazu muss
er das EEWärmeG erfüllen, d.h. einen Teil der benötigten Wärme und Kälte über erneuerbare
Energiequellen decken oder die Energieeffizienz des Gebäudes durch anerkannte Ersatz-
maßnahmen steigern.
Betraf das nun abgelöste Wärmegesetz 2009 vorwiegend Neubauten, gilt die Novelle nun
auch für die Sanierung öffentlicher Gebäude.
• Biogas muss mindestens 25 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs des sanierten
öffentlichen Gebäudes decken.
• Solarenergie, feste oder flüssige Biomasse, Geothermie, Umweltwärme oder Kälte aus
erneuerbaren Energien müssen jeweils mindestens 15 Prozent des Wärme- und Kälte-
energiebedarfs des sanierten öffentlichen Gebäudes decken.
Bei der Modernisierung bzw. Sanierung öffentlicher Gebäude muss der Brennwertkessel
mit erneuerbarer Energie wie z.B. Biogas oder Solarenergie kombiniert werden.
Wolf als Systemanbieter kann für alle künftigen Anforderungen eine kosten- und energie-
effiziente Lösung anbieten.
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GASBRENNWERTGERÄTE COMFORTLINE

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Diese Anleitung auch für:

Comfortline cgb-100

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