2.4
Pflichten für den Bediener
ACHTUNG
Treppensteiger darf nur von jeweils einem Bediener benutzt werden. Dieser muss dazu
Der
qualifiziert und ausgebildet sein und eine entsprechende psycho-physische Konstitution besitzen,
die es ihm erlaubt, den Treppensteiger mit voller Last ohne Schwierigkeiten zu steuern.
ES IST VERBOTEN, den Treppensteiger von Kindern / körperlich ungeeigneten Personen / nicht
qualifizierten Personen / unbefugten Personen BENUTZEN ZU LASSEN.
2.4.1 Persönliche Schutzausrüstung
Das für die Bedienung und Wartung des mit Raupenketten betriebenen Treppensteigers
zuständige Personal muss immer die folgende persönliche Schutzausrüstung tragen:
•
Schutzhandschuhe zur Vermeidung von Kratzern und Schnitten;
•
Sicherheitsschuhwerk mit Stahlkappe und rutschfester Sohle, das jegliche elektrostatische
Aufladung an den Boden ableitet;
•
einen Overall oder geschlossene Arbeitskleidung mit enganliegenden Ärmeln.
Siehe folgende Piktogramme.
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