2.4 Pflichten für den Bediener
Die Sackkarre kann nur von jeweils einem Bediener benutzt werden. Dieser muss dazu
qualifiziert und ausgebildet sein und eine entsprechende physische Konstitution besitzen,
die es ihm erlaubt, die vollbeladene Sackkarre ohne Schwierigkeiten zu steuern. DIE
BENUTZUNG der Sackkarre seitens Kinder oder Personen, die körperlich dazu nicht geeignet
sind, IST UNTERSAGT.
2.4.1
Schutzkleidung
Die mit der Bedienung und Wartung der Raupenketten-betriebenen Sackkarre betrauten
Personen müssen immer folgende Schutzkleidung tragen:
•
Schutzhandschuhe zur Vermeidung von Kratzern und Schnitten;
•
Schutzschuhe mit Stahlspitze und rutsch-fester Sohle
•
Geschlossenen Arbeitsanzug oder -kleidung mit engen Ärmeln. siehe folgende
Piktogramme
Die Schutzkleidung dient dem Bediener dazu, sicher zu arbeiten und die Restrisiken, die bei
der Konzeption und Konstruktion des Gerätes nicht eliminiert werden konnten, auf ein
Minimum zu reduzieren.
Die Handschuhe zur Vermeidung von Quetschungen, die Sicherheitsschuhe, der Arbeitsanzug
und die Arbeitskleidung:
•
müssen den Sicherheitsvorschriften entsprechen;
•
müssen in der geeigneten Größe getragen werden, dürfen den Bediener in seinen
Bewegungen nicht behindern und dürfen sich nicht in der Mechanik verfangen können;
•
müssen ordnungsgemäß getragen und geschlossen werden, um nicht gewünschte
Verschiebungen der Kleidung zu verhindern;
•
müssen, wenn abgenutzt oder beschädigt, durch einwandfrei funktionsfähige ersetzt werden.
VERWENDUNG DER SACKKARRE
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