0.2
Vorwort
0.2.1
Sicherheit
Dieses Handbuch gehört zur technischen Dokumentation der Maschine und richtet sich an
• den Kunden
• den MAN Roland Vertriebs-/Servicepartner
0.2.2
CE-Zeichen (nur bei Maschinen in einem EU- - Mitgliedstaat)
Das CE--Zeichen und die EG-Konformitätserklärung sind nur gültig, solange Sie die Maschine in
ausgeliefertem Zustand verwenden. Das CE-Zeichen verliert in folgenden Fällen seine Gültigkeit:
• Wenn Sie Veränderungen an sicherheitsrelevanten Teilen vornehmen (z.B. Fußtritte oder Ge-
länder der Druckmaschine).
• Wenn Sie Zusatzeinrichtungen einbauen.
Alle Änderungswünsche müssen schriftlich mit dem Vertriebs-/Servicepartner abgestimmt und von
MAN Roland schriftlich genehmigt werden.
Der Kunde muss anschließend selbst für die Erteilung eines neuen CE-Zeichens sorgen. Dazu sind
folgende Maßnahmen zu treffen:
• Der Kunde muss eine Gefahrenanalyse mit Lösungsbeschreibung (Zusammenbau und Zu-
sammenwirkung) erstellen. Dabei sind Normvorgaben, die landesspezifischen Gesetze zur
Maschinensicherheit und Produkthaftung, die EG-Maschinenrichtlinie sowie weitere EG-Richt-
linien zu berücksichtigen.
• Der Kunde muss das Produkt auf EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) prüfen lassen.
• Der Kunde muss die technische Dokumentation (z.B. Betriebsanleitung) selbst erstellen und
auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Die Technische Dokumentation muss 10 Jahre auf-
bewahrt werden.
• Der Kunde muss eine Konformitätserklärung erstellen.
• Der Kunde muss das neue CE-Zeichen mit Herstellerschild anbringen.
Roland 200 -- Inbetriebnahme
Inhalt, Vorwort
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