7.4
Druckluftversorgung (nur bei Option EPL)
7.4.1
Hinweis zur behördlich vorgeschriebenen Prüfung
Die Druckluftanlage muss vor der Inbetriebnahme der Maschine von der zuständigen nationa-
len Behörde geprüft werden. Der Betreiber muss diese Prüfung bei der örtlichen Überwa-
chungsstelle beantragen.
Sie müssen die gültigen nationalen Gesetze und Vorschriften zur Inbetriebnahme der Ma-
schine und zum Betrieb von Druckbehältern beachten. Lassen Sie gegebenenfalls eine Ab-
nahme durch eine staatlich autorisierte Institution durchführen.
Bei Nichtbeachtung der nationalen Gesetze ist gegebenenfalls mit rechtlichen Konsequenzen
zu rechnen.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren MAN Roland Vertriebs-/Servicepartner.
7.4.2
Reinigung der Luftzuführungsleitungen
Entfernen Sie vor Anschluss der Maschine an die Druckluftanlage sorgfältig alle Montagerück-
stände aus den Luftzuführungsleitungen.
Roland 200 -- Inbetriebnahme
Mechanische und elektrische Inbetriebnahme
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