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SafeLaser 150 Gebrauchsanleitung Seite 13

Medizinische lasergeräte
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GARANTIE
Der Hersteller übernimmt unbeschadet der gegenüber dem Händler bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechten eine
freiwillige Haltbarkeitsgarantie für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Kaufdatum auf die volle Funktionsfähigkeit des Geräts.
WICHTIGE HINWEISE
Zur Inanspruchnahme der Garantie ist eine gültige Garantiekarte erforderlich.
1.
Fordern Sie den Händler unbedingt dazu auf, das genaue Kaufdatum auf der Garantiekarte anzugeben.
2.
Eine verlorene Garantiekarte kann nicht ersetzt werden.
3.
Garantiereparaturen können nur von den benannten Reparaturwerkstätten auf der Grundlage einer gültigen Garantiekarte im
4.
Rahmen des Garantiezeitraumes durchgeführt werden.
Jegliche Korrekturen, Löschungen oder Änderungen auf der Garantiekarte oder die Eingabe falscher Angaben machen diese
5.
ungültig.
Die nicht ordnungsgemäße Ausstellung der Garantiekarte oder die Nichtzustellung an den Verbraucher durch den
6.
Händler berührt nicht die Gültigkeit der Garantieverpflichtung.
Die Rechte des Verbrauchers im Rahmen der Garantie:
(1) Im Falle einer mangelhaften Leistung stehen dem Verbraucher die folgenden Rechte
zu
Der Verbraucher hat ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung, es sei denn, dass der gewählte
a)
Gewährleistungsanspruch unmöglich ist oder dem Verpflichteten unter Berücksichtigung des Wertes der gelieferten Sache in
mangelfreiem Zustand, der Schwere der Vertragsverletzung und der Unannehmlichkeiten, die dem Verbraucher durch die
Erfüllung des Gewährleistungsanspruchs entstehen, unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen würde.;
Begehrt der Verbraucher innerhalb von drei Werktagen nach dem Kauf eine Ersatzlieferung wegen Mangelhaftigkeit
b)
(fehlender Eignung zur gewöhnlichen Nutzung) des Geräts, ist eine Ablehnung aufgrund unverhältnismäßiger Mehrkosten im
Sinne des Absatz 1 a) seitens des Herstellers nicht möglich. In diesem Fall wird der Hersteller das Gerät ersetzen
Sofern der Verbraucher wegen eines Defekts an der Kaufsache innerhalb von drei Werktagen nach Kauf (nach der
Inbetriebnahme) seinen Tauschanspruch geltend macht, kann der Händler sich nicht auf unverhältnismäßige Mehrkosten
berufen, sondern ist verpflichtet, die Ware auszutauschen, sofern der Defekt die bestimmungsgemäße Benutzung
beeinträchtigt.
(2)
Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, wobei die Beschaffenheit der
Ware und der vom Verbraucher vernünftigerweise zu erwartende Verwendungszweck zu berücksichtigen sind, und darf dem
Verbraucher keine erheblichen Unannehmlichkeiten bereiten. Der Verpflichtete wird sich bemühen, die Reparatur oder den
Ersatz innerhalb von höchstens fünfzehn Tagen vorzunehmen. Die Reparatur darf nur durch den Einbau eines neuen Teils in
das Verbrauchsgut erfolgen.
(3)
Der Verbraucher hat seine Beanstandung innerhalb der kürzesten, den Umständen nach möglichen Frist nach
Feststellung des Mangels anzuzeigen. Eine Rüge, die innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels erfolgt, gilt
als rechtzeitig erhoben. Der Verbraucher haftet für alle Schäden, die durch die verspätete Mitteilung entstehen.
Die Garantie gilt nicht in den folgenden
• bei Defekten, die infolge einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung entstanden sind;
• bei Verschmutzungen oder mechanischen Schäden oder Beschädigungen, die durch unangemessenen Schutz des Geräts
entstehen;
• wenn das Gerät innerhalb der Garantiezeit durch eine andere Person als den Hersteller auseinandergenommen oder zerlegt
wurde
Fällen:
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