Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Elektro- Und Elektronikgeräte Informationen Für Private Haushalte; Datenschutz-Hinweis - S-idee 104001 Bedienungsanleitung

Rc fahrzeug
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Elektro- und Elektronikgeräte
Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Um-
gang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt:
1.
Getrennte Erfassung von Altgeräte
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von
Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte
gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2.
Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Ab-
gabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung
zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-recht-
lichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichte-
ten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von min. 400qm für Elektro- und Elektronikge-
räte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von min. 800qm, die mehr-
mals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies
gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflä-
chen für Elektro- und Elektronikgeräte min. 400qm betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen
min. 800qm betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglich-
keiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertrei-
bern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktio-
nen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt aus-
geliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden;
dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Gerät der Kategorien
1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte" oder Großgeräte
(letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 cm). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Ab-
sicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der
unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes
für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25cm sind, und zwar beschränkt auf drei
Altgeräte pro Geräteart.
4.

Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der In-
formations- und Telekommunikationstechnik wie Computer, Smartphones, Speicherkarten. Bitte beachten
Sie in ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder
Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen
Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom un-
sortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
3

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Wl 10400118342

Inhaltsverzeichnis