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Allgemeine Service- Und Garantiebedingungen - Inventum GF1200HLD Gebrauchsanleitung

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Allgemeine Service- und Garantiebedingungen

Wie wichtig Kundendienst ist, brauchen wir Ihnen nicht zu sagen. Bei der Entwicklung unserer Produkte tun wir alles, um
dafür zu sorgen, dass Sie jahrelang unbeschwert Freude daran haben. Sollte dennoch ein Problem auftreten, dürfen Sie von
uns eine schnelle Lösung erwarten. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen für alle unsere Produkte einen Umtauschservice an;
und zwar zusätzlich zu den Rechten und Ansprüchen, die Ihnen gesetzlich zustehen. Durch den Umtausch eines kompletten
Produkts oder eines Teils ersparen wir Ihnen Zeit, Mühe und Kosten.
Zwei Jahre volle Werksgarantie
1. Auf alle Produkte von Inventum erhalten Sie als Konsument standardmäßig zwei Jahre volle Werksgarantie. Innerhalb dieses
Zeitraums tauschen wir ein defektes Produkt oder Teil des Geräts in jedem Fall gratis gegen ein neues Exemplar um. Um Ihren
Anspruch auf die zweijährige volle Werksgarantie geltend zu machen, wenden Sie sich an das Geschäft, bei dem Sie das
Produkt gekauft haben, oder kontaktieren Sie den Kundenservice von Inventum mittels des Formulars auf der Seite
www.inventum.eu/service-aanvraag.
2. Die Garantiezeit von zwei Jahren beginnt am Datum des Ankaufs des Produktes.
3. Zur Geltendmachung des Garantieanspruchs ist eine Kopie des Originalkaufbelegs vorzulegen.
4. Die Garantie gilt ausschließlich bei normalem Hausgebrauch der Produkte von Inventum.
Störungen oder Defekte außerhalb der Garantiezeit
1. Störungen oder Defekte an kleinen oder großen Haushaltsgeräten außerhalb der Garantiezeit können an den Kundenservice
mittels des Formulars www.inventum.eu/service-aanvraag oder durch einen Anruf beim Kundenservice gemeldet werden.
2. Der Kundenservice bittet Sie möglicherweise, das Produkt für eine Überprüfung oder Reparatur einzusenden. Die Versandkosten
bezahlen Sie in dem Fall.
3. Mit der Überprüfung, ob eine Reparatur möglich ist, sind Kosten verbunden, zu denen Sie im Voraus Ihre Zustimmung geben müssen.
4. Bei großen Haushaltsgeräten kann Inventum auf Ihr Ersuchen hin einen Haushaltsgerätemonteur beauftragen.
Die Anfahrtskosten, die Ersatzteil- und Materialkosten sowie den Arbeitslohn stellen wir Ihnen dann in Rechnung.
5. Wenn Sie einen Auftrag für eine Reparatur erteilen, müssen Sie die Kosten für die Reparatur im Voraus bezahlen. Wenn ein
Haushaltsgerätemonteur eine Reparatur ausführt, müssen Sie die Kosten für die Reparatur direkt an den Monteur bezahlen,
vorzugsweise mit Karte.
Garantieausschluss
1. Die oben genannten Garantien gelten nicht im Falle von:
• normalem Verschleiß;
• unsachgemäßem oder zweckwidrigem Gebrauch;
• unzureichender Wartung;
• Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften;
• unfachmännischer Montage oder Reparatur durch Dritte oder den Konsumenten selbst;
• Verwendung von Nichtoriginalteilen durch den Konsumenten;
• geschäftlicher oder gewerblicher Nutzung;
• Entfernung der Seriennummer und/oder des Typenschilds.
2. Gleichzeitig gilt die Garantie nicht für normale Verbrauchsartikel wie z. B.:
• Knethaken, Backbleche, Filter u. Ä.;
• Batterien, Glühbirnen, Kohlenstofffilter, Fettfilter usw.;
• externe Verbindungskabel;
• Zubehör und Teile aus Glas wie Ofentüren;
• und ähnliche Artikel.
3. Nicht von der Garantie abgedeckt sind Transportschäden, sofern diese nicht von Inventum verursacht wurden. Kontrollieren
Sie daher Ihr neues Gerät, bevor Sie es in Gebrauch nehmen. Sollten Sie Beschädigungen feststellen, sind diese innerhalb von
fünf Werktagen nach Ankauf beim Geschäft zu melden, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, oder beim Kundenservice von
Inventum mittels des Formulars auf der Seite www.inventum.eu/service-aanvraag. Falls Transportschäden nicht innerhalb dieser
Frist gemeldet werden, übernimmt Inventum diesbezüglich keinerlei Haftung.
4. Von der Garantie und/oder einem Ersatz ausgeschlossen sind: Defekte, Verlust oder Beschädigung des Geräts infolge eines
Vorfalls, der normalerweise von der Hausratversicherung abgedeckt ist.
Wichtige Informationen
1. Der Ersatz oder die Reparatur eines defekten Produkts oder eines dazugehörigen/darin enthaltenen Teils führt nicht zu einer
Verlängerung der ursprünglichen Garantiefrist.
2. Falls eine Reklamation unbegründet ist, gehen alle Kosten, die dadurch entstanden sind, auf Rechnung des Konsumenten.
3. Nach Ablauf der Garantiefrist werden dem Konsumenten alle Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich der
Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, in Rechnung gestellt.
4. Inventum übernimmt keine Haftung für Schaden durch außerhalb des Geräts entstandene Ursachen, es sei denn, dass sich diese
Haftung aus zwingendem Recht ergibt.
5. Für diese Garantie- und Servicebedingungen gilt niederländisches Recht. Für Streitigkeiten ist ausschließlich ein niederländisches
Gericht zuständig.
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