Sicherheitshinweise
4.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Behälter RCB darf zur Beförderung gefährlicher Güter gemäß dem Zulassungsschein
Nr. D/BAM 12408/31A verwendet werden:
Verwendung für gefährliche flüssige Güter der Verpackungsgruppen II oder III
•
Max. Dichte der Füllgüter 2,0 kg/l
•
Eine entsprechende Kennzeichnung der zugelassenen Bauart ist am Behälter angebracht.
u
31A/Y.. ../D/BAM 12408-SCHÄFER/4508/*
n
Daneben darf der Behälter RCB zur Temperierung von Gütern verwendet werden, welche
innerhalb der zulässigen Temperaturgrenze bis max. 120° C
keine gesundheitsschädlichen Stoffe freisetzen und
•
keine explosionsfähige Atmosphäre bilden können und
•
nicht entflammbar sind.
•
Bei der Verwendung dürfen die national gültigen MAK-Werte (Maximale-Arbeitsplatz-
Konzentration) nicht überschritten werden.
Jede andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß und kann
zum Brand oder zur Explosion führen bzw. gesundheitsschädliche
Substanzen in unzulässiger Menge freisetzen.
Eine gleichzeitige Beförderung und Temperierung ist nicht bestim-
mungsgemäß!
Heiz-Container RCB Typ I
GEFAHR
BA-88-003-03
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