Wartungsanleitung
8.4
Wiederkehrende Sicherheitsprüfungen
Der Betreiber hat den Behälter nach den jeweils gültigen nationalen Gesetzen, Verordnun-
gen und Vorschriften wiederkehrend auf seine Sicherheit zu überprüfen oder überprüfen zu
lassen.
In Deutschland sind hierzu beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, §10)
oder die BGV A3 als Prüfgrundlage zu nennen.
Diese Prüfung kann durch den Hersteller oder eine andere befähigte Person im Sinne der
jeweils gültigen Rechtsverordnung vorgenommen werden.
Der Prüfumfang muss sich dabei mindestens auf folgende Bereiche erstrecken:
Elektrische Sicherheit
•
Nachweis der Abschaltbedingungen im Fehlerfall
Isolationswiderstandsmessungen
Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindungen
Prüfung von Fehlerstromschutzschaltern (RCDs)
Funktionale Sicherheit
•
Übertemperaturabschaltungen (Produkt und Heizung) auf
Wirksamkeit prüfen
Mechanische Sicherheit
•
Beschädigungen am Rahmen, an Verschlüssen, an Transportaufnahmen
Vollständigkeit von Warnhinweisen und Warnschildern
•
Vom ADR für metallene IBC vorgeschriebene Inspektionen und Prüfungen
•
Heiz-Container RCB Typ I
BA-88-003-03
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