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Rauchgaskanal; Vorbemerkung; Belüftung Der Räumlichkeiten; Rauchgasabzug - THERMOROSSI FREELINE Serie Installations-, Betriebs- Und Wartungsanleitung

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Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitung
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8 – RAUCHGASKANAL

8.1 VORBEMERKUNG

Aufgrund der zahlreichen Unfälle, die sich wegen des schlechten Zustandes von Rauchabzügen in Privatwohnungen
ereignen, haben wir den folgenden Abschnitt aufgenommen, der den Installateur bei seiner Aufgabe unterstützen
soll, alle zur Beseitigung entstehender Verbrennungsgase bestimmte Elemente zu prüfen.
Der Rauchabzug muss entsprechend der Norm UNI7129, UNI 10683 ausgeführt sein. Die Richtwerte der Norm sind
einzuhalten. Insbesondere muss der Abzug den Brandschutzvorschriften entsprechen.
Die nachstehenden Angaben müssen genau befolgt werden: Ihre Missachtung kann dem Produkt, der
Anlage, Sachwerten und den Benutzern des Gerätes schwere Schäden zufügen.
8.2 BELÜFTUNG DER RÄUMLICHKEITEN
ACHTUNG: Wenn Saugzuggebläse oder andere Geräte in dem Raum betrieben werden, in dem auch das Produkt
installiert ist, können Probleme mit dem Betrieb des Produktes auftreten.
ACHTUNG: Weder die Belüftungsöffnungen, noch die Lufteinlässe des Gerätes dürfen verschlossen werden.
Es ist unabdingbar, dass im Aufstellungsraum des Gerätes eine ausreichende Luftmenge garantiert ist, welche die
Verbrennungsluftzufuhr des Wärmeerzeugers und die Raumbelüftung sicherstellt. Die natürliche Luftzufuhr muss auf direktem
Wege über dauerhafte, in den äußeren Abschlusswänden angelegte dauerhafte Öffnungen oder über einzelne oder gemeinsam
genutzte Lüftungskanäle erfolgen.
Die Belüftungsluft muss fern von Verschmutzungsquellen entnommen werden.
Die Wandöffnungen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
• sie müssen einen freien Strömungsquerschnitt von mindestens 6cm² pro kW installierter Wärmebelastung aufweisen, der
Mindestquerschnitt beträgt 100cm²;
• sie müssen so beschaffen sein, dass die Öffnungseingänge sowohl innen als auch außen an der Wand nicht zugesetzt werden
können;
• sie müssen durch Gitter oder ähnliche Systeme geschützt sein, ohne dass dadurch der offene Querschnitt herabgesetzt wird;
• sie müssen nahe dem Bodenniveau an einer Stelle gelegen sein, wo sie den einwandfreien Betrieb der für die Abführung der
Verbrennungsprodukte zuständigen Vorrichtungen nicht behindern. Können die Öffnungen nicht an solcher Stelle positioniert
werden, muss der offene Belüftungsquerschnitt um mindestens 50% erhöht werden.
Das folgende Kapitel ist nicht so zu verstehen, dass es die Normen UNI 7129, UNI 10683 und EN12815
ersetzt. Der Fachinstallateur muss auf jeden Fall im Besitz der obigen Normen in ihrer neuesten Fassung
sein.

8.3 RAUCHGASABZUG

Rauchkanal, Rauchabzug, Kamin und Schornstein (definiert als Anlage zur Abführung der Verbrennungsprodukte)
sind Bestandteile der Wärmeanlage und müssen den Gesetzesbestimmungen (D.M. 37/08 - früheres Gesetz 46/90)
sowie den spezifischen Installationsvorschriften für den jeweiligen Brennstoff entsprechen. Kamine, Öfen und Grille
dürfen nicht in Räumlichkeiten installiert werden, in denen sich funktionierende Gasgeräte des Typs A und B
befinden (für die Einstufung siehe UNI 10642 und UNI 7129). Die Verbindung zwischen dem Gerät mit Zuluftbedarf
und dem Rauchabzug darf Rauchgas nur von einem Wärmeerzeuger beziehen.
Der Installierende muss eine oder mehrere Stellen für den Zugang zum Rauchkanal vorsehen, die dazu dienen, nach
der Installation des Gerätes die Emissionen zu überprüfen. Diese Zugangsstellen müssen so ausgeführt sein, dass
sie sich wieder dicht schließen lassen, um das Austreten der Abgase zu vermeiden.
Es wird empfohlen, den Rauchabzug zu dämmen und optimal so zu bemessen, dass eine Kondensatbildung
ausgeschlossen ist.

8.3.1 KAMINARTEN

Für die Bauweise der Kamine gelten die folgenden Definitionen:
• System: Kamin mit einer Kombination aus abgestimmten Komponenten (Innenrohr, Dämmung, Außenmantel etc...), die von
einem einzelnen Hersteller hergestellt oder spezifiziert werden und eine CE-Zertifizierung gemäß der einschlägigen Norm besitzen;
• Verbundkamin: Vor Ort installierter oder gebauter Kamin aus einer Kombination aufeinander abgestimmter Komponenten wie
Innenrohr (direkt mit den Rauchgasen in Berührung kommende Wand), eventueller Dämmung und Außenmantel (Wand), die von
verschiedenen Herstellern oder aus einer Hand geliefert werden können.
• Intubierung: Eingezogen wird eine spezifische Rauchführung aus nicht brennbarem Material in einen bestehenden Kanal (auch
wenn dieser neueren Baudatums ist), der frei ist und ausschließlich für diese Funktion genutzt wird.
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