Gebrauchseinschränkungen
Die folgenden Gefährdungen und Einschränkungen hinsichtlich der Werkstoffe des
Auffanggurtes, die die Funktion und die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen kön-
nen, sind unbedingt zu beachten:
Temperaturen über 60 °C und unter -20 °C
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Aggressive Stoffe, z.B. Säuren, Öle oder ätzende Chemikalien
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Lösungsmittelhaltige Substanzen, z.B. Farbe oder Beschriftungen des Gurt-
•
bandes
Scharfe Gegenstände oder Kanten und damit Schnittbeschädigungen oder
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Abrieb am Gurtband
Schweißperlen oder sonstige Verschmelzungen
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Elektrische Anlagen und sich bewegende Maschinenteile
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Verwendung des Auffanggurtes
Der Auffanggurt ist an der hinteren Auffangöse („A") zu fassen. Die Verschlüsse der
Beingurte, des Brust- und des Bauchgurtes öffnen und den Auffanggurt über die
Schultern legen.
Die hintere Auffangöse muss zwischen den Schulterblättern positioniert sein. Den
Gurt mit Hilfe der Verstellmöglichkeiten der Körpergröße anpassen und Bein-,
Brust- und Bauchgurte verschließen.
Der Auffanggurt muss fest am Körper anliegen, aber nicht übermäßig geschnürt
werden, sodass der Benutzer seine Bewegungsfreiheit behält (prüfen Sie dabei, ob
Sie noch leicht mit der flachen Hand unter den Gurt kommen).
Durch das Einstellen des Gurtes kann es passieren, dass sich die Auffangöse im
Rücken nicht mehr mittig zwischen den Schulterblättern befindet. Suchen Sie sich
in diesem Fall eine geeignete Anschlagmöglichkeit und belasten Sie die Auffangöse
mit Ihrem Körpergewicht. Der Auffanggurt ist so konzipiert, dass sich die rückseitige
Auffangöse bei Belastung automatisch zentriert.
Stellen Sie anschließend sicher, dass durch die Belastung keine Schlaffgurte ent-
standen sind bzw. sich keine Gurte gelockert haben.
Haben Sie Zweifel mit dem richtigen Anlegen des Gurtes, bitten Sie bei einer fach-
kundigen Person um Hilfe oder nehmen Sie Kontakt mit dem Hersteller auf.
Die Auffangösen dürfen nur mit einem Verbindungsmittel gemäß EN 354 ein-
schließlich Falldämpfer gemäß EN 355 oder mit Höhensicherungsgeräten nach
EN 360 oder mitlaufenden Auffanggeräten gemäß EN 353-2 verwendet werden.
Der Anschlagpunkt soll möglichst oberhalb des Kopfes liegen und muss ausrei-
chend tragfähig sein (z.B. Anschlagpunkt nach EN 795 oder Anschlagpunkte mit
allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung).
Dabei sollte der max. Winkel zur Senkrechten niemals 30° überschreiten, um im
Absturzfall eine Pendelbewegung zu vermeiden.
Dok. 1014 Ver. 4.0
Stellen Sie unbedingt sicher, dass keine Gurtbänder verdreht und
die Verschlüsse richtig verriegelt sind.
A-4
2022-01-11