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Transport Und Lagerung; Regelmäßige Überprüfung; Wartung Und Instandhaltung - SKB AG 2 Gebrauchsanleitung Und Prüfbuch

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Transport und Lagerung

Beim Transport sollte die Ausrüstung in einem geeigneten Beutel oder Koffer unter-
gebracht sein.
Die Lagerung soll witterungsgeschützt und trocken erfolgen. Durch Transport und
Lagerung dürfen keine Schäden an den Produkten entstehen. Die Ausrüstung sollte
in trockenen und luftigen Räumen, frei von direkter Sonneneinstrahlung bei norma-
ler Raumtemperatur aufbewahrt werden.
Dieses Produkt hat bei sachgemäßer Anwendung und Lagerung eine Lebensdauer
von 6 bis 8 Jahren. Sauberkeit und gute Lagerung verlängert die Lebensdauer Ihrer
PSAgA. Spätestens nach 8 Jahren ist die PSAgA allerdings dem Gebrauch zu ent-
ziehen.
Regelmäßige Überprüfung
Diese PSA ist einer regelmäßigen Überprüfung durch einen von Sicherheitskonzep-
te Breuer GmbH geschulten und zertifizierten Sachverständigen zu unterziehen.
Die Überprüfung muss unter genauer Beachtung der Anleitung der Sicherheitskon-
zepte Breuer GmbH erfolgen.
Die regelmäßige Überprüfung ist für die Sicherheit des Benutzers von unmittelbarer
Bedeutung.
Die regelmäßige Überprüfung hat unter Berücksichtigung von gesetzlichen Vor-
schriften, der Ausrüstungsart, der Häufigkeit der Benutzung und den entsprechen-
den Umweltbedingen zu erfolgen. Der Abstand zwischen zwei Überprüfungen darf
jedoch in keinem Fall einen Zeitraum von 12 Monaten übersteigen. Bei häufiger
Benutzung können weitere Überprüfungen erforderlich werden. Bei der Überprü-
fung ist die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung zu prüfen.
Die regelmäßige Überprüfung muss vom Sachverständigen dokumentiert werden.
Hierzu kann die in diesem Heft abgedruckte Prüfdokumentation verwendet werden
oder eine gleichwertige Dokumentation erstellt werden.

Wartung und Instandhaltung

Alle Instandsetzungen müssen durch geschultes Personal nach den Vorgaben des
Herstellers erfolgen. Bei Unklarheiten oder im Zweifelsfall ist der Hersteller zu kon-
taktieren.
Eine Reinigung kann mit etwas warmen Wasser und einem neutralen Reinigungs-
mittel erfolgen. Das Reinigungsmittel ist restlos mit klarem Wasser auszuspülen.
Das Trocknen von textilen Bestandteilen darf nur auf natürliche Weise erfolgen, auf
gar keinen Fall in der Nähe von Feuer o.ä. Hitzequellen. Desinfizierungsmaßnah-
men dürfen nur nach Rücksprache mit dem Hersteller durchgeführt werden
Andere Reinigungsarten (chemische Reinigung usw.) sind nicht zulässig. Die PSA
ist vor Säuren, Laugen und sonstigen chemischen Stoffen (z.B. Öle) zu schützen.
Dok. 1014 Ver. 4.0
B-3
2022-01-11

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Diese Anleitung auch für:

Ag 2-2tAg 2-r

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