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Datenausgabe des Justierprotokolls:
Der Inhalt der Datenausgabe wird im Menü P2 GLP festegelegt. Alle auf „YES" ge-
setzten Parameter werden ausgegeben.
Beispiel:
P2 GLP
P2.1
uSr
P2.2
PrJ
P2.3
Ptin
P2.4
PdAt
P2.5
PuS
P2.6
PPrJ
P2.7
PId
P2.8
PFrn

7.2 Eichung

Allgemeines:
Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie
wie folgt verwendet werden (gesetzlich geregelter Bereich):
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung be-
stimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im
medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) bei der Herstellung von Fertigpackungen.
Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr örtliches Eichamt.
Eichhinweise
Für die in den technischen Daten als eichfähig gekennzeichnete Waage liegt eine EU
Bauartzulassung vor. Wird die Waage wie oben beschrieben im eichpflichtigen Be-
reich eingesetzt, so muss diese amtlich geeicht sein und regelmäßig nachgeeicht
werden.
Die Nacheichung einer Waage erfolgt nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmun-
gen der Länder. Die Eichgültigkeitsdauer in Deutschland z. B. beträgt für Waagen in
der Regel 2 Jahre.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Verwendungslandes sind zu beachten!
Nach dem Eichvorgang wird die Waage an der markierten Position versiegelt.
Die Eichung der Waage ist ohne die „Siegelmarke" ungültig.
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YES
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YES
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YES
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YES
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YES
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YES
ALJ_N/ALS_N-BA-d-0722

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Diese Anleitung auch für:

Alj 220-4nm

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