12.
HERSTELLERGARANTIE
„Der Hersteller garantiert dem ursprünglichen Käufer (Ersterwerber) die Fehlerfreiheit des Ge-
rätes für die Dauer von zwei Jahren, mit Ausnahme von Akkus, ab Übergabe.
Die Garantieleistung beschränkt sich auf Reparaturen und/oder Ersatz nach Wahl des Herstel-
lers. Mängel aufgrund unsachgemäßer Behandlung durch den Käufer oder durch Dritte, na-
türliche Verschleißerscheinungen und optische Mängel, die die Verwendung des Gerätes nicht
beeinflussen, werden von dieser Garantieleistung nicht erfasst. Ansprüche aus dieser Garantie-
leistung können nur geltend gemacht werden, wenn zusammen mit dem Gerät ein Kauf- oder
Übergabebeleg in schriftlicher Form eingereicht wird.
Bei Garantieanspruch vergütet der Hersteller die Transportkosten. Die Dauer der Garantieleis-
tung wird durch Reparaturen oder Ersatzteilarbeiten, die im Rahmen der Garantie erfolgen,
nicht verlängert.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende nationale Vorschrif-
ten entgegenstehen. Insbesondere haftet der Hersteller nicht für unmittelbare oder mittelba-
re Mangel- oder Mangelfolgeschäden, Verluste oder Kosten im Zusammenhang mit der Ver-
wendung oder wegen der Unmöglichkeit der Verwendung des Gerätes für irgendeinen Zweck.
Stillschweigende Zusicherungen für Verwendung oder Eignung für einen bestimmten Zweck
werden ausdrücklich ausgeschlossen."
SOLAFLEX GMBH
Unteres Tobel 25, A-6840 Götzis
+43 (0) 5523 57707
info@solaflex.com | www.solaflex.com
19