12. HERSTELLERGARANTIE
12. HERSTELLERGARANTIE
„Der Hersteller garantiert dem ursprünglichen Käufer (Ersterwerber) die Fehlerfreiheit des Ge-
rätes für die Dauer von zwei Jahren, mit Ausnahme von Akkus, ab Übergabe.
Die Garantieleistung beschränkt sich auf Reparaturen und/oder Ersatz nach Wahl des Her-
stellers. Mängel aufgrund unsachgemäßer Behandlung durch den Käufer oder durch Dritte,
natürliche Verschleißerscheinungen und optische Mängel, die Verwendung des Gerätes nicht
beeinfl ussen, werden von dieser Garantieleistung nicht erfasst. Ansprüche aus dieser Garantie-
leistung können nur geltend gemacht werden, wenn zusammen mit dem Gerät ein Kauf- oder
Übergabebeleg in schriftlicher Form eingereicht wird.
Bei Garantieanspruch vergütet der Hersteller die Transportkosten. Die Dauer der Garantieleis-
tung wird durch Reparaturen oder Ersatzteilarbeiten, die im Rahmen der Garantie erfolgen,
nicht verlängert.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende nationale Vorschrif-
ten entgegenstehen. Insbesondere haftet der Hersteller nicht für unmittelbare oder mittelba-
re Mangel- oder Mangelfolgeschäden, Verluste oder Kosten im Zusammenhang mit der Ver-
wendung oder wegen der Unmöglichkeit der Verwendung des Gerätes für irgendeinen Zweck.
Stillschweigende Zusicherungen für Verwendung oder Eignung für einen bestimmten Zweck
werden ausdrücklich ausgeschlossen."
solafl ex.com
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