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Bedienung; Befördern Von Personen - Schäffer Lader 2336 Betriebs- Und Wartungsanleitung

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1.3.3 Bedienung

Der Lader darf nur von Personen selbständig geführt oder gewartet werden, die:
körperlich und geistig geeignet sind,
im Führen oder Warten des Laders unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu
dem Unternehmer nachgewiesen haben,
und von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuver-
lässig erfüllen.
Das gesetzliche vorgeschriebene Mindestalter ist einzuhalten.
Personen zum Führen oder Warten des Laders müssen vom Unternehmer bestimmt
werden.
Bedienungseinrichtungen (Stellteile) dürfen nur vom Fahrer- oder Bedienungsplatz
aus betätigt werden.
Zum Besteigen oder Betreten sind die dafür vorgesehenen Auftritte und Flächen zu
benutzen. Sie sind in trittsicherem Zustand zu erhalten.
Ist die Verriegelung der Schnellwechseleinrichtung vom Fahrerplatz nicht eindeutig
zu sehen (Konstruktion, Verschmutzungen) sind folgende Sicherheitsmaßnahmen
zusätzlich notwendig:
Der Fahrer oder eine andere berechtigte Person haben den festen Sitz der Ar-
beitseinrichtung am Anschluss der Schnellwechseleinrichtung direkt zu kontrol-
lieren.
Ist das nicht möglich, muss die Arbeitseinrichtung etwas angehoben und die
Schaufel an- und ausgekippt werden.
Warnung!
1.3.4 Befördern von Personen
Der Maschinenführer darf keine Personen auf dem Lader mitfahren lassen. Fremde
Personen dürfen erst nach Zustimmung des Maschinenführers und nur bei Stillstand
die Maschine besteigen, verlassen oder den Arbeitsbereich betreten.
2336/0001/2009
Während dieses Probelaufes darf sich niemand im
Gefahrenbereich aufhalten!
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