1.2 Sicherheitshinweise für die Nutzung als Hoflader
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Die allgemeinen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften des Gesetzgebers
beim Umgang mit dem Radlader sind zu beachten.
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Bei der Bedienung, Wartung und Instandhaltung ist diese Anleitung einzuhalten.
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Der Lader darf nur von Personen geführt und instand gesetzt werden, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben, geistig und körperlich geeignet sind, sowie in der Be-
dienung und Wartung der Maschine unterwiesen wurden.
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Zum Besteigen des Laders sind nur die vorgesehenen Trittflächen zu nutzten, die-
se sind stets in trittsicherem Zustand zu halten.
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Bedienungshebel, Pedale und der Fahrerstand sind frei von Schmutz und Fett zu
halten.
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Die Bedienungseinrichtungen dürfen nur vom Fahrersitz aus betätigt werden.
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Keine anderen Personen mitnehmen, der Lader ist nur für eine Person zugelassen.
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Der Aufenthalt im Gefahrenbereich des Laders ist verboten!
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Der Aufenthalt im ungesicherten Knickbereich des Laders ist verboten!
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Die Arbeitsgeräte dürfen nicht über Personen, Arbeitsplätze, und Geräte ge-
schwenkt werden. Bei Gefahr für Personen muss der Maschinenführer Warnzei-
chen geben.
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Zu festen Bauteilen, z.B. Bauwerken, Abtragwänden, Gerüsten, anderen Maschi-
nen, ist zur Vermeidung von Quetschgefahren ein ausreichender Sicherheitsab-
stand (0,5 m) einzuhalten.
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Mit Arbeitsgeräten (Schaufeln usw.) dürfen keine Personen befördert werden.
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Die Standsicherheit des Laders muss immer gewährleistet sein. Fahrwege müssen
so beschaffen sein, dass ein reibungsloser und sicherer Betrieb gewährleistet ist.
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In unebenem oder geneigtem Gelände ist das Arbeitsgerät möglichst nahe über
dem Boden zu führen. Bei Gefälle ist der Lader nicht einzusetzen. Die Geschwin-
digkeit ist den örtlichen Verhältnissen und der Belastung entsprechend anzupas-
sen.
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Die zulässige Belastung des Laders darf nicht überschritten werden. Sie vermin-
dert sich auf unwegsamem Gelände und bei starkem Lenkeinschlag.
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Versuchen Sie nicht, die Leistung der Maschine durch unzulässige Umbauten zu
steigern. Alle Umbauten müssen vom Hersteller genehmigt werden.
Sicherheit ist das oberste Gebot!
2336/0001/2009
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