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Technische Wartung; Verkehr Auf Öffentlichen Straßen - Premium Ltd BELLONA 240 Betriebsanleitung

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bei abgestelltem Motor und abgesenkter Maschine durchführen;
r)
die Maschine erst dann vom Schlepper abkuppeln, wenn sie auf einem ebenen, festen
Untergrund abgestellt ist und der Motor abgestellt wurde
die Maschine nur in ausgefahrener Stellung lagern, wobei alle Funktionsteile abgestützt sein
s)
müssen;
wird die Maschine nicht benutzt, ist sie an einem Ort aufzubewahren, der für Unbeteiligte und
t)
Tiere unzugänglich ist.

3.2. Technische Wartung

Wartungsarbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Maschine auf den Boden abgesenkt ist. Ist
der Schlepper mit der Maschine gekoppelt, muss er ausgeschaltet und gebremst werden. Für die Wartung
geeignete Werkzeuge und Instrumente sowie Originalmaterialien und -teile verwenden. Geeignete
Sicherungsvorrichtungen und Splinte verwenden, um die Bolzen der Maschine zu sichern. Keine
Ersatzsicherungen wie Bolzen, Stangen, Drähte usw. verwenden, die während des Betriebs oder des
Transports Schäden am Schlepper und an der Maschine verursachen können und somit ein Sicherheitsrisiko
darstellen.
3.3. Verkehr auf öffentlichen Straßen
In Übereinstimmung mit der Straßenverkehrssicherheitsverordnung/Verordnung des Ministers für
Infrastruktur vom 31.12.2002. Gesetzblatt Nr. 32 von 2002, Punkt 262
EIN AUS EINEM LANDWIRTSCHAFTLICHEN SCHLEPPER UND EINER MIT IHR
ZUSAMMENGEBAUTEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN MASCHINE BESTEHENDES SATZ MUSS
DEN GLEICHEN ANFORDERUNGEN GENÜGEN WIE DER SCHLEPPER SELBST.
DIE MASCHINE ALS TEIL DES FAHRZEUGS ÜBER DEN HINTEREN SEITLICHEN
UMRISS DES SCHLEPPERS HINAUSRAGT UND DIE RÜCKLICHTER DES
SCHLEPPERS VERDECKT, EINE GEFAHR FÜR ANDERE FAHRZEUGE AUF DER
STRASSE DARSTELLT.
ES IST VERBOTEN, AUF ÖFFENTLICHEN STRASSEN ZU FAHREN, OHNE
ENTSPRECHEND
ÖFFENTLICHEN
BESTIMMUNGEN
NATIONALEN STRASSENVERKEHRSORDNUNG EINHALTEN.
I.
Die Seitenteile der Maschine in die Transportstellung montieren.
Am landwirtschaftlichen Schlepper angehängte Maschinen müssen bei der Beförderung auf öffentlichen
II.
Straßen
mit rot-weiß gestreiften Warntafeln gekennzeichnet sein,
a.
b.
mit Lichtern ausgestattet sein:
mit Kennzeichen der Maschine, die über die Seiten des Schleppers hinausragen (weiße Frontleuchten),
c.
ausgestattet sein,
mit Kennzeichen der Rückleuchten des Schleppers (Begrenzungsleuchten und rote Rückstrahler) ausgestattet
d.
sein,
e.
Identifizierung von langsam fahrenden Fahrzeugen mit einem dreieckigen Schild,
f.
Reflektierende Platten auf beiden Seiten, in einem Abstand von maximal 150 cm voneinander,
während des Transports sollte folgende Fahrgeschwindigkeit nicht überschreitet werden:
g.
INFORMIERT
STRASSEN
UND
DER
FÜR
DIESEN
9
ZU
SEIN.
BEI
WEGEN
ALLE
FAHRZEUGTYP
FAHRTEN
AUF
EINSCHLÄGIGEN
GELTENDEN

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