DWH_RO480-BC200-50
1.1.4 Qualifikation des Personals
Die Montage und Inbetriebnahme erfordern grundlegende elektrische und verfahrenstechnische Kennt-
nisse sowie Kenntnisse der zugehörigen Fachbegriffe. Daher dürfen die Montage und Inbetriebnahme nur
von einer Fachkraft oder von einer unterwiesenen Person unter der Leitung und Aufsicht einer Fachkraft
erfolgen.
Die Zuständigkeiten des Personals für das Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen, Warten und
Instandsetzen sind klar festzulegen.
Eine Fachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung Kenntnisse und Erfahrungen sowie
seiner Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen,
mögliche Gefahren erkennen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen kann. Eine Fachkraft
muss die einschlägigen fachspezifischen Regeln einhalten.
Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an der Anlage arbeiten.
1.1.5 Warnhinweise in dieser Anleitung
In dieser Anleitung stehen Warnhinweise, bei denen die Gefahr von Personen- oder Sachschäden be-
steht, bevor zu einer Handlung aufgefordert wird. Diese Warnhinweise sind wie folgt aufgebaut:
GEFAHR
!
!
WARNUNG
!
!
VORSICHT
!
!
HINWEIS
1.2 Allgemeine Hinweise
Beachten Sie die Vorschriften zur Unfallverhütung, die Sichereitsbestimmungen zum Betrieb
elektrischer Geräte und Anlagen und zum Umweltschutz im Verwenderland und am Einbauort.
Beachten Sie die länderspezifischen und ortsbedingten Vorschriften bei Montage und Inbetrieb-
nahme.
Schützen Sie das Gerät unbedingt vor Nässe und Feuchtigkeit. Es darf auf keinen Fall mit Spritz-
oder Kondenswasser in Berührung kommen.
Nehmen Sie keine Änderungen und Manipulationen am Gerät vor, die über die in dieser Anleitung
beschriebene Handhabung hinausgehen, da anderenfalls die Gewährleistung erlischt.
Build:20210309-093154-9873335NSt
Hinweise und Anweisungen
Das Signalwort „ GEFAHR " kennzeichnet eine unmittelbar drohende, große
Gefahr, die mit Sicherheit zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tode
führt, wenn die Gefahr nicht umgangen wird.
Das Signalwort „ WARNUNG " kennzeichnet eine mögliche Gefahr, die zu
schweren Verletzungen, gesundheitschädlichen Auswirkungen oder sogar
zum Tode führen kann, wenn die Gefahr nicht umgangen wird.
Das Signalwort „ VORSICHT " weist auf eine potenziell gefährliche Situation
hin, die zu mittleren oder leichten Körperverletzungen oder zu Sachschäden
führen kann, wenn sie nicht umgangen wird.
Das Signalwort „ HINWEIS " weist auf eine wichtige Information zum
sachgemäßen Umgang hin. Wenn diese Information nicht beachtet wird,
kann dies zu Beeinträchtigungen und Störungen im Betriebsablauf oder der
Umgebung führen.
Angaben unverbindlich - Änderungen vorbehalten
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