10
Störungsbeseitigung
10.1
Notabschaltung
Um eine Notabschaltung des Steuerkopfes zu erzwingen, müssen sich die
Bediener der Anlage unbedingt mit dem Anlagenkonzept vertraut machen.
Es ist unerlässlich, dass eine Notabschaltung geschult wird und die
notwendigen Elemente zur Notabschaltung bekannt gemacht werden. Die
Schulung der Personen, welche mit dem Anlagenbetrieb betraut wurden,
ist zu dokumentieren. Alle Personen- und Sachschäden die auf die
fehlerhafte Bedienung bzw. auf fehlerhaften Einsatz zurückzuführen sind,
werden vom Anlagenbetreiber getragen.
11
Entsorgung
Wird der Steuerkopf außer Betrieb genommen, so sind die Kunststoffteile
dem Recycling für solche Stoffe zuzuführen. Die Elektronikbaugruppe wird
über die dafür vorgesehene Wiederverwertung der Wiedergewinnung von
Rohstoffen zugeführt
Diese Stoffe lassen sich über die dafür vorgesehenen Wege entsorgen.
ACHTUNG!! Es ist darauf zu achten, dass keine Kontaminierung mit
Stoffen aus dem Betrieb mehr vorhanden ist. Hierzu ist der entsprechende
Stoff zum Spülen der zu entsorgenden Teile einzusetzen.
Rev.11
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