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Instandhaltungshinweise; Betten-Wartung-Prüfprotokoll; Entsorgung - FMB care Belvita Gebrauchsanweisung

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9.2

Instandhaltungshinweise

Jeder Betreiber eines Pflegebettes ist nach der MPBetreibV und den Herstellerangaben dazu verpflichtet,
bei jedem Neuaufbau, jeder Instandhaltung und im laufenden Betrieb regelmäßige Prüfungen durchzu-
führen, um den sicheren Zustand des Pflegebettes zu gewährleisten. Personen, die mit der Wartung,
Service und Wiederholungsprüfungen beauftragt sind, müssen mindestens die Sicherheitsbestimmungen
und das Bedienungshandbuch gelesen haben und entsprechend MPBetreibV §§4 und 6 qualifiziert sein.
Anforderung: die elektrische Installation des Raumes, in welchem geprüft wird, muss dem Stand der
aktuellen Technik entsprechen.
Vor Durchführung von Wartungsarbeiten und Prüfungen muss immer der Netzstecker getrennt werden.
Erst wenn sichergestellt ist, dass keine sichtbaren Beschädigungen am Bett vorliegen, kann mit der ei-
gentlichen Prüfung begonnen und das Bett wieder mit dem Stromnetz zur Funktionsprüfung verbunden
werden.
Dieses Kapitel enthält Informationen zu den notwendigen Wiederholungsprüfungen nach 12 Monaten,
sowie bei jeder Wiederinbetriebnahme etc. nach MPG, MPBetreibV und Prüfungen, sowie evtl. notwendi-
ger Messungen nach EN62353. Nationale Vorschriften wurden in diese Informationen nicht integriert. Die
Betreiber sind verpflichtet, diese Vorgaben zu ermitteln und einzuhalten!
Diese Prüfungen sind im Rahmen von Wartungsarbeiten für elektrisch betriebene ortsveränderliche Be-
triebsmittel nach den Vorlagen in Kapitel 2.4 und/oder 9.2.1 durchzuführen.
9.2.1 Betten-Wartung-Prüfprotokoll
Bitte laden Sie das entsprechende Prüfprotokoll über unsere Website
www.fmb-care.de
herunter.
Sollte bei der Prüfung ein schwerwiegender Fehler auftreten, der die Gesundheit des
Bewohners, der Pflegekraft oder Dritter beeinträchtigen könnte, ist das Bett vom Stromnetz
zu trennen und der FMB Care GmbH Kundendienst zu informieren. Die möglicherweise be-
troffenen elektrischen Bauteile sind dann umgehend auf Sicherheit durch eine Elektrofach-
kraft oder den Hersteller zu prüfen und zu bewertet!

10. Entsorgung

Das gewerblich genutzte elektrisch verstellbare Pflegebett der Firma FMB Care GmbH
ist gemäß WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (Elektrogesetz) eingestuft
Alle elektrischen Komponenten die getauscht werden, sind gemäß der WEEE-Richtlinie als Elekt-
roschrott zu behandeln und fachgerecht zu entsorgen.
Der Betreiber der Pflegebetten ist dazu verpflichtet, den anfallenden Elektroschrott nicht mehr bei
kommunalen Sammelstellen zu entsorgen, sondern an den Hersteller zurück zu senden oder
durch hierfür zugelassene Fachfirmen zu entsorgen. Diese Verordnung gilt für Pflegebetten, die
nach dem 13.08.2005 durch den Hersteller in Verkehr gebracht wurden. Für die Rücknahmen
gelten die AGB's des Pflegebettenherstellers.
Der Betreiber hat sicher zu stellen, dass die elektrischen Komponenten nicht kontaminiert bzw.
infektiös zum Hersteller zurück gesandt werden.
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