1.1.2
GARANTIE
AEROTEC leistet für seine Produkte ab dem Inbetriebnahmedatum einen Garantiezeitraum von 12
Monaten für Fabrikations- oder Planungsfehler. Diese müssen AEROTEC durch Ausfüllen des
entsprechenden Formulars mitgeteilt werden, das den mit der Maschine gelieferten technischen
Unterlagen beiliegt.
Wenn keine Mitteilung eingeht, wird eine Garantie von 12 Monaten anerkannt. Hierbei wird Bezug
auf das Versanddatum genommen, das auf der Verkaufsrechnung von AEROTEC wiedergegeben
ist.
Von der Garantie werden die Bauteile ausgeschlossen, die wegen ihres spezifischen Einsatzes dem
Verschleiß unterliegen.
Die Gewährleistungsarbeiten können ausschließlich von AEROTEC oder von den autorisierten
Technischen Kundendienstzentren von AEROTEC ausgeführt werden.
Der Versand von jeglichem, wegen Garantiefällen, an Aerotec zurückgegebenen Produkt muss
vorher schriftlich von AEROTEC autorisiert werden. Das Unternehmen wird nach seinem
Ermessen entscheiden, ob die Autorisierung erteilt wird oder ob der Eingriff eines eigenen
Autorisierten Technischen Kundendiensts angefordert wird.
Die Garantie verfällt bei Schäden, die durch Nachlässigkeit, fehlerhafte oder nicht mit dem
Hinweisen konforme Verwendung und Installation verursacht werden, die in der "Betriebs- und
Wartungsanleitung" wiedergegeben sind. Im Fall von Änderungen oder Reparaturen, die mit Nicht-
Original-Ersatzteilen von AEROTEC oder von nicht von AEROTEC autorisiertem Personal
durchgeführt werden,
werden die unter Garantie ersetzten defekten Elemente vom autorisierten Kundendienstzentrum
abgeholt. Von der Garantie wird jegliche Reparatur oder jeder Schadensersatz ausgeschlossen, die
während des Transports (auf dem Hin- oder Rückweg vom Autorisierten Technischen
Kundendienstzentrum) zustande kamen. Ausgeschlossen wird jede Art von Schadensersatz für
Schäden an Personen oder Dingen, die durch die Nichtnutzung und unsachgemäße Nutzung des
erworbenen Modells und durch Maschinenstillstand entstehen. (Der Kunde muss sich für diese
Eventualität selbst absichern). Kundendienst unter Garantie steht nur dem Käufer zu, der mit den
Vertrags- und Verwaltungsnormen in Einklang ist, die die spezifischen Unterlagen vorlegt, die den
Kaufzeitraum bestätigt. Dies ist die einzige von AEROTEC rechtsgültig anerkannte Garantie.
ZUSTÄNDIGER GERICHTSHOF.
Für jegliche Streitigkeit wird ausschließlich der Gerichtshof von Seligenstadt zuständig sein.