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1.5
Installation, Wartung und Instandhaltung
Arbeiten am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die hiermit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind sowie die nötige Qualifikation aufweisen. Hierbei sind besonders die allge-
meingültigen Sicherheits- und Unfallverhütungs-Vorschriften zu beachten.
Der elektrische Anschluss darf ausschließlich durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden, ent-
sprechend DIN VDE 0100! Insbesondere sind die örtlichen Schutzmaßnahmen sowie die gültigen VDE-
und EN-Vorschriften, sowie im öffentlichen Bereich zusätzlich die DGUV-Vorschrift einzuhalten! Die
entsprechenden Sicherheitsprüfungen sind durchzuführen und zu protokollieren.
Für die Inbetriebsetzung einer Ladestation ist unter Umständen eine Genehmigung des zuständigen
Netzbetreibers erforderlich!
Arbeiten am Gerät sind nur im spannungsfreiem Zustand erlaubt (Netztrennung).
1.6
Ladekabel
Das Ladekabel darf nur durch Ziehen am Stecker (nicht am Kabel) ausgesteckt werden!
Das Ladekabel darf nicht verlängert werden!
Den Stecker vor Verschmutzung und Feuchtigkeit schützen!
Das Kabel darf nicht geknickt, eingeklemmt oder überfahren werden!
Nach der Ladung ist das Ladekabel wieder locker, um die Ladestation zu wickeln.
Die Schutzkappe des Steckers ist nach der Ladung wieder ordnungsgemäß auf den Stecker zu
schieben.
1.7
Leitungsquerschnitt
Bei der Wahl des Leitungsquerschnitts von stromführenden Leitern ist sowohl die vorgeschaltete Absi-
cherung als auch der Spannungsabfall aufgrund von langen Leitungslängen zu beachten.
1.8
Haftung
Die Funktion des Gerätes ist von vielen Einflussgrößen abhängig, auf die der Hersteller keinen Einfluss
hat. Der Hersteller kann keine Garantie auf die Funktionssicherheit des Gerätes geben. Für Folgeschä-
den wird keine Haftung übernommen.
2. Entsorgung
Wird die Ladestation endgültig aus dem Betrieb genommen, sind die einzelnen Komponenten fachge-
recht in einem Recyclingbetrieb zu entsorgen.
© Chr. Renz
MR
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