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Mögliche Rechtsverletzungen - Rollei SafetyCam 10 HD Bedienungsanleitung

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9. Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung der IP-Überwachungskamera sollten Sie folgende Hinweise beachten:
Urheberschutz
Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen Bild. Nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen Bilder ohne Einwilligung der
Betroffenen nur dann veröffentlicht werden, wenn die Personen lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen
Örtlichkeiten erscheinen. Die Beantwortung der Frage, ob eine Person nur Beiwerk ist, hängt von den Umständen des Einzel-
falls ab. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte in allen Fällen, in denen Aufnahmen mit identifizierbarem Personenbezug
möglich sind, über die IP-Überwachungskamera informiert werden (siehe auch Abschnitt „Hinweispflicht").
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre Anderer darf durch die gezeigten Bilder nicht verletzt werden. Richten Sie Ihre Kamera nicht in den Garten
oder auf die Eingangstür Ihrer Nachbarwohnung, auch wenn diese Orte aus Ihrer eigenen Wohnung oder von öffentlichen
Standorten einsehbar sind. Dies berechtigt nicht die Veröffentlichung dieser Einsichten.
Personelle Bestimmbarkeit
Eine personelle Bestimmbarkeit liegt vor, wenn festgestellt werden kann, dass eine bestimmte Person zu einer bestimmten
Zeit an einem bestimmten Ort war. Die Identifikation kann dabei auch über ein personenbezogenes Kennzeichen, wie z.B. das
Fahrzeugkennzeichen, erfolgen. Eine personelle Bestimmbarkeit von Personen ist unbedingt zu vermeiden.
Überwachungskameras am Arbeitsplatz
Die Überwachung am Arbeitsplatz untersteht in Deutschland besonders strengen Auflagen. Arbeitgeber sollten auf
Überwachungskameras am Arbeitsplatz vollständig verzichten, solange eine mögliche Rechtsverletzung nicht vollständig
ausgeschlossen werden kann. Bitte informieren sie sich über die in ihrem Land gültigen Gesetze.
Überwachungskameras im Straßenverkehr
Bei Überwachungskameras mit Blick auf den Straßenverkehr empfiehlt es sich, den Standort der Kameras und den Bildaus-
schnitt so zu konfigurieren, dass durch die Aufnahmen die Verkehrsteilnehmer nicht über die Autonummer bestimmbar sind.
Auch Fahrzeugaufschriften können zu einer Bestimmbarkeit der Verkehrsteilnehmer führen.
RCP Technik GmbH & Co. KG, Tarpen 40/Gebäude 7b, D-22419 Hamburg
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Hotline: +49 (0)6 31/3 42 84 49

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