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Lizenzvertrag - Telemotive AG blue PiraT2 Anleitung

Ccp
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blue PiraT2 - CCP Anleitung
Version 1.9.1. - 13.06.2014
1.

LIZENZVERTRAG

Lesen Sie bitte die Lizenzvereinbarung dieses Lizenzvertrages sorgfältig, bevor Sie die Software
installieren. Durch das Installieren der Software stimmen Sie den Bedingungen dieses Lizenzvertrages
zu.
Diese Software-Lizenzvereinbarung, nachfolgend als "Lizenz" bezeichnet, enthält alle Rechte und
Beschränkungen für Endanwender, die den Gebrauch der begleitenden Software,
Bedienungsanleitung und sonstigen Unterlagen, nachfolgend als "Software" bezeichnet, regeln.
1. Dieser Lizenzvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Lizenznehmer, der
die Lizenz erhält, um die genannte Software zu verwenden.
2. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass dies nur eine beschränkte nichtexklusive Lizenz ist. Dies
bedeutet das der Lizenznehmer keinerlei Recht auf unter-lizenzvergabe hat. Der Lizenzgeber
ist und bleibt der Eigentümer aller Titel, Rechte und Interessen an der Software.
3. Die Software ist urheberrechtlich geschütztes Eigentum der Telemotive AG. Das Programm
oder Teile davon dürfen nicht an Dritte vermietet, verkauft, weiterlizenziert oder sonst in
irgendeiner Form ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Telemotive AG
weitervermarktet werden. Der Anwender darf die Software und deren Bestandteile weder
verändern, modifizieren noch sonst in jeglicher Form rückentwickeln oder dekompilieren.
4. Diese Software unterliegt keiner Garantie. Die Software wurde verkauft wie sie ist, ohne
jegliche Garantie. Falls irgendwann ein Benutzer sein System ändert, trägt der Lizenzgeber
keine Verantwortung dafür, die Software zu ändern, damit sie wieder funktioniert.
5. Diese Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer, die Software auf mehr als einem Computersystem
zu installieren, solange die Software nicht gleichzeitig auf mehr als einem Computersystem
verwendet wird. Der Lizenznehmer darf keine Kopien der Software machen oder Kopien der
Software erlauben, wenn keine Autorisierung dafür besteht. Der Lizenznehmer darf lediglich
zu Aushilfszwecken Kopien der Software machen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die
Software oder Ihre Rechte aus dieser Lizenzvereinbarung weiterzugeben oder zu übertragen.
6. Der Lizenzgeber ist gegenüber dem Lizenznehmer weder für Schäden, einschliesslich
kompensatorischer, spezieller, beiläufiger, exemplarischer, strafender oder folgenreicher
Schäden, verantwortlich, die sich aus dem Gebrauch dieser Software durch den
Lizenznehmer ergeben.
7. Der Lizenznehmer ist bereit, den Lizenzgeber zu schützen und zu entschädigen und fern zu
halten von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Beschwerden, oder Ausgaben, die mit den
Geschäftsoperationen des Lizenznehmers verbunden sind oder sich aus diesen ergeben.
8. Der Lizenzgeber hat das Recht, diesen Lizenzvertrag sofort zu kündigen und das
Softwarebenutzungsrecht des Lizenznehmers zu begrenzen, falls es zu einem Vertragsbruch
seitens des Lizenznehmers kommt. Die Laufdauer des Lizenzvertrags ist auf unbestimmte
Zeit festgelegt.
9. Der Lizenznehmer ist bereit, dem Lizenzgeber alle Kopien der Software bei Kündigung des
Lizenzvertrags zurückzugeben oder zu zerstören.
10. Dieser Lizenzvertrag beendet und ersetzt alle vorherigen Verhandlungen, Vereinbarungen und
Abmachungen zwischen dem Lizenzgeber und Lizenznehmer bezüglich dieser Software.
11. Dieser Lizenzvertrag unterliegt deutschem Recht.
12. Wenn eine Bestimmung dieses Lizenzvertrags nichtig ist, wird dadurch die Gültigkeit der
verbleibenden Bestimmungen dieses Lizenzvertrags nicht berührt. Diese nichtige Bestimmung
wird durch eine gültige, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften stehende
Bestimmung mit ähnlicher Absicht und ähnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen ersetzt.
13. Der Lizenzvertrag kommt durch Übergabe der Software von dem Lizenzgeber an den
Lizenznehmer und/oder durch den Gebrauch der Software durch den Lizenznehmer wirksam
zustande. Dieser Lizenzvertrag ist auch ohne die Unterschrift des Lizenzgebers gültig.
14. Die Lizenz erlischt automatisch, wenn der Lizenznehmer den hier beschriebenen
Lizenzbestimmungen nicht zustimmen oder gegen die Lizenzbestimmungen dieses
Lizenzvertrags verstösst. Bei Beendigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, sowohl die
Software, als auch sämtliche Kopien der Software in bereits installierter Form oder
gespeichert auf einem Datenträger zu löschen, zu vernichten oder der Telemotive AG zurück
zu geben.
15. Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden, welche dem Lizenzgeber durch die Verletzung
dieses Lizenzvertrags entstehen.
bP2_CCP_Anleitung_V1.9.1.doc
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