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Lizenzvertrag - Telemotive AG blue PiraT Mini Anleitung

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LIZENZVERTRAG

Lesen Sie bitte die Lizenzvereinbarung dieses Lizenzvertrages sorgfältig, bevor Sie die Soft-
ware installieren. Durch das Installieren der Software stimmen Sie den Bedingungen dieses
Lizenzvertrages zu.
Diese Software-Lizenzvereinbarung, nachfolgend als „Lizenz" bezeichnet, enthält alle Rechte
und Beschränkungen für Endanwender, die den Gebrauch der begleitenden Software, Bedie-
nungsanleitung und sonstigen Unterlagen, nachfolgend als „Software" bezeichnet, regeln.
1.
Dieser Lizenzvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Lizenznehmer, der
die Lizenz erhält, um die genannte Software zu verwenden.
2.
Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass dies nur eine beschränkte, nicht exklusive Lizenz ist. Dies
bedeutet, dass der Lizenznehmer keinerlei Recht auf Lizenzvergabe hat. Der Lizenzgeber ist und
bleibt der Eigentümer aller Titel, Rechte und Interessen an der Software.
3.
Die Software ist urheberrechtlich geschütztes Eigentum der Telemotive AG. Das Programm oder
Teile davon dürfen nicht an Dritte vermietet, verkauft, weiterlizenziert oder sonst in irgendeiner
Form ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Telemotive AG weitervermarktet wer-
den. Der Anwender darf die Software und deren Bestandteile weder verändern, modifizieren
noch sonst in irgendeiner Form rückentwickeln oder dekompilieren.
4.
Diese Software unterliegt keiner Garantie. Die Software wurde verkauft wie sie ist, ohne jegliche
Garantie. Falls irgendwann ein Benutzer sein System ändert, trägt der Lizenzgeber keine Ver-
antwortung dafür, die Software zu ändern, damit sie wieder funktioniert.
5.
Diese Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer, die Software auf mehr als einem Computersystem zu
installieren, solange die Software nicht gleichzeitig auf mehr als einem Computersystem verwen-
det wird. Der Lizenznehmer darf keine Kopien der Software machen oder Kopien der Software
erlauben, wenn keine Autorisierung dafür besteht. Der Lizenznehmer darf lediglich zu Siche-
rungszwecken Kopien der Software machen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software
oder ihre Rechte aus dieser Lizenzvereinbarung weiterzugeben oder zu übertragen.
6.
Der Lizenzgeber ist gegenüber dem Lizenznehmer weder für Schäden, einschließlich kompensa-
torischer, spezieller, beiläufiger, exemplarischer, strafender oder folgenreicher Schäden, verant-
wortlich, die sich aus dem Gebrauch dieser Software durch den Lizenznehmer ergeben.
7.
Der Lizenznehmer ist bereit, den Lizenzgeber zu schützen, zu entschädigen und fern zu halten
von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Beschwerden oder Ausgaben, die mit den Ge-
schäftsoperationen des Lizenznehmers verbunden sind oder sich aus diesen ergeben.
8.
Der Lizenzgeber hat das Recht, diesen Lizenzvertrag sofort zu kündigen und das Softwarebenut-
zungsrecht des Lizenznehmers zu begrenzen, falls es zu einem Vertragsbruch seitens des Li-
zenznehmers kommt. Die Laufdauer des Lizenzvertrages ist auf unbestimmte Zeit festgelegt.
9.
Der Lizenznehmer ist bereit, dem Lizenzgeber alle Kopien der Software bei Kündigung des Li-
zenzvertrages zurückzugeben oder zu zerstören.
10.
Dieser Lizenzvertrag beendet und ersetzt alle vorherigen Verhandlungen, Vereinbarungen und
Abmachungen, zwischen dem Lizenzgeber und Lizenznehmer bezüglich dieser Software.
11.
Dieser Lizenzvertrag unterliegt deutschem Recht.
12.
Wenn eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages nichtig ist, wird dadurch die Gültigkeit der ver-
bleibenden Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nicht berührt. Diese nichtige Bestimmung wird
durch eine gültige, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften stehende Bestimmung
mit ähnlicher Absicht und ähnlichen, wirtschaftlichen Auswirkungen ersetzt.
13.
Der Lizenzvertrag kommt durch Übergabe der Software von dem Lizenzgeber an den Lizenz-
nehmer und/oder durch den Gebrauch der Software durch den Lizenznehmer wirksam zustande.
Dieser Lizenzvertrag ist auch ohne die Unterschrift des Lizenzgebers gültig.
14.
Die Lizenz erlischt automatisch, wenn der Lizenznehmer den hier beschriebenen Lizenzbestim-
mungen nicht zustimmt oder gegen die Lizenzbestimmungen dieses Lizenzvertrages verstößt.
Bei Beendigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, sowohl die Software als auch sämtliche Kopien
der Software in bereits installierter Form oder gespeichert auf einem Datenträger zu löschen, zu
vernichten oder der Telemotive AG zurück zu geben.
15.
Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden, welche dem Lizenzgeber durch die Verletzung dieses
Lizenzvertrags entstehen.
bPMini_BroadR-Reach_Anleitung_V2.4.1.doc
blue PiraT Mini
BroadR-Reach Logging Anleitung
Datum: 16.09.2016
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