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Verwendung

Alle Anschlageinrichtungen dienen ausschließlich der Sicherung von Personen gegen Absturz aus der Höhe. Die An-
schlageinrichtungen dürfen nicht zweckentfremdet (z.B. für den Materialtransport oder als Hebeeinrichtung) verwendet wer-
den. Darüber hinaus müssen die festgelegten Einsatzbedingungen eingehalten werden.
Die Anschlageinrichtungen dürfen ausschließlich von ausgebildeten Personen genutzt werden, die in der sicheren Benut-
zung unterwiesen sind und über entsprechende Kenntnisse verfügen.
Manche Gesundheitszustände (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Medikamenteneinnahme) können die Sicherheit des
Benutzers im Normalfall und im Notfall beeinträchtigen. Bei Unklarheiten zum Gesundheitszustand des Anwenders ist ein
Arzt zu konsultieren. Kinder und schwangere Frauen dürfen die Anschlageinrichtungen grundsätzlich nicht verwenden.
Die Anschlageinrichtungen dürfen nur als Teil eines Auffangsystems verwendet werden, wenn der Benutzer mit einem Mit-
tel ausgestattet ist, das die Auffangkräfte auf 6 kN begrenzt. Es dürfen nur Auffanggurte gemäß EN 361:2002 verwendet
werden.
Es muss zudem vor Beginn der Nutzung ein Plan mit Rettungsmaßnahmen vorliegen, bei dem alle bei der anstehenden
Arbeit möglichen Notfälle berücksichtigt sind.
Die Eignung der PSA zum Auffangen in Verbindung mit diesen Anschlageinrichtungen ist mit dem Hersteller der PSA zu
klären.
Montage
Bei allen Produkten ist unbedingt die beigefügte Montageanleitung zu beachten.
Die Montageuntergründe müssen für die jeweiligen Anschlageinrichtungen geeignet sein. Die Eignung des Untergrundes
ist vor der Montage zu prüfen. Die Anforderungen an die Eignung des Untergrundes sind der entsprechenden Montagean-
leitung zu entnehmen.
Bei Unklarheiten oder Zweifel bezüglich der Eignung des Montageuntergrundes dürfen die Anschlageinrichtungen nicht
montiert oder verwendet werden und es ist ein qualifizierter Tragwerksplaner hinzuzuziehen.
Wenn einzelne Produkte zu einem System zusammengesetzt werden, müssen hierbei die Montage– und Gebrauchsanlei-
tungen aller Komponenten beachtet werden. Es muss vor allem sichergestellt werden, dass die einzelnen Elemente des
Systems zueinander passen. Bei Unklarheiten ist der Hersteller zu kontaktieren.
Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass die Sicherheit des Anwenders und die Funktionstüchtigkeit des Gesamtsystems ge-
fährdet ist, wenn eine sichere Funktion eines der Elemente oder Bestandteile des Systems beeinträchtigt ist.
Während der Montage und der Verwendung der Anschlageinrichtungen sind die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften
einzuhalten.
Bei der Montage ist darauf zu achten, dass die Produktkennzeichnung zu lesen ist. Sollte die Produktkennzeichnung nach
der Montage nicht mehr zugänglich sein, muss eine weitere Kennzeichnung in der Nähe der Anschlageinrichtung ange-
bracht werden.
Der Edelstahl darf nicht in Kontakt mit Schleifstaub oder Stahlwerkzeugen kommen, da sonst oberflächliche Korrosion auf-
treten kann.
Die Anschlageinrichtungen sollten so montiert sein, dass bei fachgerechter Verwendung der persönlichen Schutzausrüs-
tung kein Sturz über die Absturzkante möglich ist.
Über die Montage ist ein Montageprotokoll anzufertigen und gemäß DGUV-Regel 112–198 die Montagedokumentation zur
Einsicht aufzubewahren. Hierzu kann das in diesem Heft abgedruckte Montageprotokoll genutzt werden.
Dok. 1002 Ver. 3.0
B-2
2021-10-19

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