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Demontage Und Verschrottung - R. Beck Maschinenbau RAPID 400 Betriebsanleitung

Bandsägemaschinen
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Demontage und Verschrottung

Bei der Demontage und Verschrottung der Maschine sind die aktuellen EU-Vorschriften bzw. die jeweiligen Vor-
schriften und Gesetze des Betreiberlandes einzuhalten, die für eine sachgemäße Demontage und Entsorgung
vorgeschrieben sind. Ziel ist es, die Maschine sowie die verschiedenen Materialien und Bestandteile der Ma-
schine sachgerecht zu demontieren, wiederverwertbare Teile zu recyceln und nicht wiederverwertbare Kompo-
nenten möglichst umweltschonend zu entsorgen.
Bitte richten Sie besonderes Augenmerk auf
• die Demontage der Maschine im Arbeitsbereich
• ein fachgerechtes Demontieren der Maschine und Zubehörteile
• einen sicheren und sachgerechten Abtransport der Maschine
• die ordnungsgemäße Trennung der Maschinenbestandteile und Materialien.
Bei der Demontage und Entsorgung der Maschine sind die am Einsatzort bestehenden Gesetze und Vorschriften
bezüglich Gesundheit und Umweltschutz einzuhalten.
Entfernen Sie sämtliche Reste von Öl, Fett und sonstige Schmierstoffe von der Maschine und
lassen Sie diese von einem qualifizierten Entsorgungsunternehmen sachgerecht entsorgen.
Beachten Sie die am Einsatzort geltenden Umweltschutzgesetze in Bezug auf die Entsorgung fester Industrieab-
fälle giftiger und gefährlicher Abfälle, wenn Sie die Materialien der Maschine trennen, entsorgen oder recyceln.
• Schläuche und Kunststoffteile sowie sonstige Bauteile, die nicht aus Metall bestehen,
müssen demontiert und separat recycelt oder entsorgt werden.
• Elektrische Komponenten, wie Kabel, Schalter, Steckverbinder, Transformatoren etc. müs-
sen ausgebaut und (falls möglich) recycelt bzw. andernfalls qualifiziert entsorgt werden.
• Pneumatische und hydraulische Teile wie Ventile, Magnetventile, Druckregler, etc. müs-
sen ausgebaut und (falls möglich) recycelt bzw. andernfalls qualifiziert entsorgt werden.
• Demontieren Sie das Maschinengestell sowie alle Metallteile der Maschine und sortieren
Sie diese nach Materialtyp. Metalle sind einschmelzbar und können recycelt werden.
Bei unsachgemäßer Entsorgung von Schmierstoffen bestehen folgende Restrisiken für Umwelt und Gesundheit:
Verschmutzung der Umwelt durch Versickern ins Grundwasser oder in die Kanalisation.
Vergiftung des Personals, welches für die Entsorgung beauftragt wurde.
Hinweis: Die Entsorgung der als giftig und gefährlich betrachteten Schmierstoffe muss gemäß den am jeweiligen
Einsatzort geltenden Vorschriften und Gesetzen erfolgen. Mit der Entsorgung sind ausschließlich qualifizierte
Entsorgungsunternehmen zu beauftragen, die über entsprechende Genehmigungen zur Entsorgung von Altöl
und Schmierstoffen verfügen.
BA_BM_RAPID-400-900_DE_37-21.docx
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