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Allgemeine Benutzungsvorschriften
12.1 Bandsägeblätter
Bandsägeblätter müssen sorgfältig behandelt werden, damit sie nicht beschädigt werden. Ungespannte Bandsä-
geblätter sind knickfrei zu einem mehrfachen Kreis zusammenzufalten und zu sichern, solange sie nicht in Ge-
brauch sind. Sie sind an einem sicheren und trockenen Platz aufzubewahren. Lagern Sie Bandsägeblätter immer
auf einer Oberfläche, welche die Zahnung des Blattes nicht beschädigen kann. Vor der Verwendung müssen sie
auf schadhafte Zähne und Anrisse kontrolliert werden.
• Zum Vermeiden von Anrissen müssen gespannte Bandsägeblätter adäquat geschützt aufbewahrt werden.
• Zum Wechseln eines breiten Bandsägeblattes sind mindestens zwei Personen erforderlich.
• Zum Transportieren gespannter, breiter Bandsägeblätter ist eine geeignete Transporteinrichtung vorteilhaft.
• Die Sägeblattbreite, Zahnform und Zahnteilung müssen nach der Stärke und Beschaffenheit des Werkstücks
gewählt werden.
• Das Blatt muss korrekt geschweißt, geschliffen und geschränkt sein. Ist dies nicht der Fall, muss das Säge-
blatt erneuert werden (siehe Abschnitt 15.5).
Achtung Schneidgefahr! Zum Wechsel des Bandsägeblattes Schutzhandschuhe anziehen!
Bei Nichtbeachtung dieser Grundregeln können folgende Fehler auftreten:
• Schlechtes Arbeitsergebnis / unsauberer Schnitt
• Schlechte Leistungsfähigkeit
• Blattrisse
Blattrisse sind die häufigsten Probleme, die bei der Bandsäge auftreten. Sie sind meist vom Sägeblatt abhängig.
Sie kommen nicht von der Maschine, sofern diese gemäß der Betriebsanleitung eingestellt ist und nicht verändert
wurde. Im Kapitel 14 „Störungsbeseitigung" sind die Hauptursachen und Vorschläge zur Beseitigung von Blatt-
rissen aufgeführt.
12.2 Benutzung der Maschine
Vor Arbeitsbeginn Blattspannung überprüfen! Niemals mit ungespanntem Sägeblatt arbeiten!
Achten Sie auf die Einzugsgefahr in das rotierende Blatt! Das Tragen von Schutzhandschuhen
sowie loser Kleidung, Armbanduhren und Schmuck ist beim Schneiden verboten! Tragen Sie
ausschließlich enganliegende Kleidung und ggf. ein Haarnetz oder eine Kopfbedeckung.
Unfallrisiko und erhöhte Verletzungsgefahr! Die meisten Unfälle passieren, wenn die Werkstü-
cke keinen festen Halt auf dem Maschinentisch haben. Nachfolgende Anweisungen befolgen!
Stellen sie die einstellbare Schutzeinrichtung am Bandsägeblatt so dicht wie möglich an das Werkstück heran.
Der Abstand der Sägeblattschutzvorrichtung zum Werkstück sollte beim Schneiden maximal 5 mm betragen.
Schneidgefahr! Beachten Sie den Gefahrenbereich von 120 mm rund um das Sägeblatt!
Bei flachen Werkstücken ist der flache Teil des Tischanschlags zu verwenden, damit die Sägeblattschutzvorrich-
tung auf einen minimalem Abstand zum Werkstück heruntergestellt werden kann (siehe Kapitel 9.7).
Die Werkstücke müssen immer fest auf dem Maschinentisch aufliegen. Rundhölzer sind gegen Verdrehung zu
sichern, siehe Abbildung (B) auf der nächsten Seite. Schneiden Sie keine unförmigen Werkstücke, die nicht
flach auf dem Tisch aufliegen, bzw. nicht mit einem der nachfolgend genannten Hilfsmittel gesichert werden
können.
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