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Personalauswahl Und Qualifikation - Grundsätzliche Pflichten; Sicherheitshinweise Zu Bestimmten Betriebsphasen; Vor Dem Arbeiten; Normalbetrieb - R. Beck Maschinenbau RAPID 400 Betriebsanleitung

Bandsägemaschinen
Inhaltsverzeichnis

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4.1.7 Personalauswahl und Qualifikation - grundsätzliche Pflichten
Die Maschinenkonstruktion und Bedienung ist für Rechtshänder vorgesehen.
Die Maschine ist für die Bedienung durch eine einzelne Person vorgesehen. Weitere Personen im Umfeld
der Maschine müssen einen geeigneten Sicherheitsabstand einhalten.
Arbeiten an/mit der Maschine dürfen nur von zuverlässigem Personal durchgeführt werden.
Gesetzliches Mindestalter beachten!
Nur geschultes oder unterwiesenes Personal einsetzen, Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen,
Rüsten, Warten, Instandsetzen klar festlegen!
Sicherstellen, dass nur dazu beauftragtes Personal an der Maschine tätig wird!
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befindli-
ches Personal nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine tätig werden lassen.
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Maschine dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder von un-
terwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß den elektrotechnischen
Regeln vorgenommen werden.
4.2

Sicherheitshinweise zu bestimmten Betriebsphasen

Fehler und Beschädigungen an der Maschine sind nach Feststellung sofort zu melden.
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise ist zu unterlassen!
Eine ausreichende Beleuchtung (min. 500 Lux) an der Maschine muss sichergestellt sein!

4.2.1 Vor dem Arbeiten

Nur scharfe, rissfreie und ausreichend geschränkte Bandsägeblätter verwenden.
Kontrollieren, ob das Sägeblatt auf der Bandsägerolle richtig ausgerichtet ist.
Sägeblattführung auf korrekte Einstellung (Rückenrolle, seitliche Führungsrollen) überprüfen.
Sägeblattschutzvorrichtung auf Werkstückhöhe einstellen.
Darauf achten, dass der Einschnitt für das Sägeblatt in der Tischeinlage so eng wie möglich ist.
Erforderliche Hilfsmittel wie z. B. Tischanschlag Zuführlade, Schiebeholz, Stützwinkel, Keilstütze bereit hal-
ten und bei Bedarf verwenden.
Fußboden im Bewegungsbereich um die Maschine frei von Stolperstellen halten.
Behälter für Abfallstücke bereit stellen.
Eng anliegende Kleidung tragen.
Sicherheitsschuhe tragen und Gehörschutz benutzen.
Zum Wechsel des Bandsägeblattes Handschuhe anziehen.
Wenn beim Werkstückhandling Handschuhe erforderlich sind, müssen sie fingerlos sein.

4.2.2 Normalbetrieb

Schutzvorrichtungen: Maßnahmen treffen, damit die Maschine nur in sicherem und funktionsfähigem Zu-
stand betrieben werden kann. Die Maschine nur betreiben, wenn alle Schutzeinrichtungen und sicher-
heitsbedingten Einrichtungen wie
- lösbare Schutzeinrichtungen,
- Not-Aus-Einrichtung,
- Schalldämmungen,
- Absaugeinrichtung
vorhanden und funktionsfähig sind.
BA_BM_RAPID-400-900_DE_37-21.docx
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