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Sicherheitshinweise - TECALEMIT FMT II Betriebsanleitung

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Sicherheitshinweise

Das Gerät ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei seiner Verwendung
Gefahren für den Bediener oder Dritte bzw. Beschädigungen des Geräts oder anderer
Sachwerte entstehen. Den Anweisungen in dieser Betriebsanleitung, insbesondere den
Sicherheitshinweisen und den mit Warnhinweisen gekennzeichneten Abschnitten, ist
daher unbedingt Folge zu leisten.
Warnhinweise und Symbole
In der Betriebsanleitung werden folgende Zeichen für besonders wichtige Angaben
benutzt.
Besondere Angaben hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwendung des Gerätes.
Besondere Angaben bzw. Ge- und Verbote zur Schadensverhütung.
Angaben bzw. Ge- und Verbote zur Verhütung von Personen- oder umfangreichen
Sachschäden
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß,
sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung benutzen.
Insbesondere sind Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend zu
beseitigen.
Das Gerät und seine Komponenten sind ausschließlich für den Einsatz mit den
aufgeführten Flüssigkeiten und für die beschriebene Verwendung bestimmt. Eine
andere oder darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht, das Risiko trägt allein
der Betreiber.
Organisatorische Maßnahmen
Diese Betriebsanleitung ständig am Einsatzort griffbereit aufbewahren! Jede Person,
die mit der Montage, Inbetriebnahme, Instandhaltung und dem Betrieb des Geräts
befasst ist, muss die komplette Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben. Das
am Gerät angebrachte Typenschild und die am Gerät angebrachten Warnhinweise
müssen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.
Qualifiziertes Personal
Das Personal für Bedienung, Wartung und Montage muss die entsprechende
Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und
die Überwachung des Personals müssen durch den Betreiber genau geregelt sein.
Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu
schulen und zu unterweisen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass
der Inhalt der Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden wird.
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44 1494 001-M
Zähler FMT II

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